Ventilklausel kommt nicht zum Zug

Wie der Bundesrat am Mittwoch, den 26. Mai in einem Communiqué bekannt gegeben hat, soll die Ventilklausel gegenüber Staatsangehörigen aus den alten EU-Staaten wie zum Beispiel Deutschland per 1. Juni 2010 nicht angerufen werden.

Die Ventilklausel des Freizügigkeitsabkommens erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen und somit den freien Personenverkehr aus den 15 alten EU-Mitgliedsstaaten einzudämmen. Seit Juni 2007 gilt für Staatsangehörige dieser Staaten sowie Zypern und Malta die volle Personenfreizügigkeit. Um dieses Instrument aufzurufen, fehlen jedoch schlicht die Grundlagen. So müsste die Anzahl der für diese Personengruppe ausgestellten Kurzaufenthalts- bzw. Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr um mindestens 10 Prozent über dem Schnitt der vorangegangenen drei Jahre liegen.

Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Von Juni 2009 bis Ende April 2010 ist die Anzahl der Kurzaufenthalts- und der Aufenthaltsbewilligungen um 9,4 respektive 21,4 Prozent gesunken. Des Weiteren hat sich die Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt in letzter Zeit positiver als erwartet entwickelt. Auch aus diesem Grund drängt sich keine Beschränkung der Zuwanderung auf.

Bereits 2009 hatte der Bundesrat auf die Anrufung der Ventilklausel verzichtet. Dies mit der Begründung, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt habe.

 

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