Fahrtweg in der Steuererklärung absetzen:
Je nach Entfernung zu Ihrem Arbeitsort in der Schweiz haben Sie täglich einige Kilometer zu bewältigen. Vergessen Sie nicht, den täglichen Fahrtweg in Ihrer Steuererklärung in Deutschland abzusetzen.
Die richtige Bank für Grenzgänger:
Schließen Sie das als Grenzgänger in der Schweiz oft notwendige Bankkonto nicht bei einer beliebigen Bank ab. Nehmen Sie sich die Zeit, die Angebote miteinander zu vergleichen, denn die Gebühren variieren stark. Es gibt einige grenzgängerfreundliche Banken und andere, die Grenzgänger nicht zu ihrer Zielgruppe zählen und entsprechend hohe Gebühren verlangen.
Im Krankheitsfall gut versichert:
Als Grenzgänger haben Sie die Wahl, sich einer Krankenversicherung in der Schweiz anzuschließen oder in Deutschland versichert zu bleiben. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich und sehr verbreitet. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit diesem Thema, denn Ihnen bleiben nach Antritt Ihrer Arbeitsstelle in der Schweiz nur drei Monate Zeit, um sich für eine Variante zu entscheiden. Danach werden Sie an Ihrem Arbeitsort "zwangsversichert". Mehr Informationen zum komplexen Krankenversicherungsthema finden Sie hier.
Als Grenzgänger Steuern sparen:
Ihre Steuern bezahlen Sie als Grenzgänger weiterhin in Deutschland. Ein hohes Gehalt kann Ihre Steuern schnell in die Höhe treiben. Nutzen Sie die Gelegenheit, einiges an Steuern zu sparen, indem Sie über Ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung abschließen. Damit sparen Sie nicht nur Steuern, sondern sorgen gleichzeitig fürs Alter vor. Die Beiträge können bis zu einem Betrag von rund 6.700 Euro pro Jahr (Stand 2020) vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Mehr Informationen zum 3-Säulen-System und zur Altersvorsorge in der Schweiz finden Sie hier.
Schweizer Steuersätze für gewisse Berufsgruppen:
Eine Klausel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland kann für gewisse Berufsgruppen sehr interessant sein: Diese besagt, dass Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an ihrem Wohnsitz in Deutschland übernachten können, ihren gesamten Lohn in der Schweiz versteuern. So profitieren Sie von den deutlich tieferen Steuersätzen in der Schweiz, ohne Ihren offiziellen Wohnsitz in der Schweiz zu haben.