Drei-Säulen-System

Die Vorsorge für das Alter, für Invalidität und den Tod basiert in der Schweiz auf drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge, nämlich die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Zur ersten Säule zählen auch die Invalidenversicherung (IV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie der Erwerbsersatz während des Dienstes (EO) und im Falle einer Mutterschaft. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG), während sich die dritte Säule auf die private Vorsorge konzentriert. Das bedeutet, dass es sich um eine freiwillige, individuelle und deshalb steuerbegünstigte Vorsorge für Erwerbstätige handelt, die in Verbindung mit der ersten und der zweiten Säule eine optimale Absicherung für das Alter bedeutet.

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