Grundversicherung jedes Jahr prüfen und sparen
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Versicherungen gleich, die Höhe der Gebühren unterscheidet sich aber. Daher können Sie zu einer Kasse wechseln, die Sie günstiger versichert. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse zu kündigen. Sie müssen allerdings die Kündigungsfristen beachten. Jeweils am 31. Oktober eines Jahres erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in welchem Ihnen die Höhe der Prämien für das kommende Jahr mitgeteilt wird. Hier weisen Anbieter auch auf das Kündigungsrecht hin. Möchten Sie eine Kasse mit niedrigeren Prämien wählen, dann ist nun die richtige Zeit zum Wechseln.
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung zum 31. Dezember eines Jahres kündigen möchten, dann muss das Kündigungsschreiben als Einschreiben bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im Monat November bei dem bisherigen Krankenversicherer eingegangen sein. Soll die Kündigung ab dem 30. Juni gelten, dann muss das Einschreiben bis zum 31. März oder dem letzten Arbeitstag im Monat März beim bisherigen Krankenversicherer eingegangen sein. Mitte des Jahres können aber nur Versicherte mit einer Franchise von 300 Franken und einer Standard-Grundversicherung kündigen. Für alle anderen, etwa mit HMO-Tarif, ist die Kündigung nur am Ende des Kalenderjahres möglich. Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Bonusversicherung vereinbart, dann können Sie diese erst fünf Jahre nach dem Abschluss mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Stehen noch Prämien aus, dann wird Ihnen ein Wechsel der Krankenkasse verweigert.