Krankenversicherung für Einwanderer Schweiz

Die Krankenversicherung, auch Grundversicherung genannt, ist für alle in der Schweiz lebenden Personen verpflichtend. Die Versicherung muss für Zuwanderer in einem gewissen Zeitraum nach der Anmeldung nachgewiesen werden - schieben Sie die Wahl einer passenden Versicherung daher nicht zu lange auf. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen vollumfassenden Einblick in das Krankenvesicherungs-System der Schweiz sowie eine kostenlose, auf Sie zugeschnittene, persönliche Beratung an.

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Möglichst sofort erledigen: Die Krankenversicherung

Die Entscheidung, in die Schweiz einzuwandern ist mit großen Veränderungen verbunden. Im Zügel- und Papierkram-Stress darf der Abschluss einer Krankenversicherung nicht vergessen gehen. Sie haben nach dem Wohnortwechsel 3 Monate Zeit, sich einer der knapp 55 Krankenversicherung in der Schweiz anzuschließen. Dies gilt sowohl für Sie wie auch für Ihre Familienmitglieder inklusive der Kinder. Dabei ist nicht relevant, ob Ihre Familie selbst erwerbstätig ist oder von einer Rente bzw. Arbeitslosenentschädigung lebt. Sobald Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, haben Sie keine andere Option als eine Versicherung in der Schweiz abzuschließen – es gilt das Wohnortsprinzip. Ausnahmen gelten bei in einem EU- oder EFTA-Staat Erwerbstätigen oder bei Mitgliedern diplomatischer oder konsularischer Missionen sowie bei Angestellten internationaler Organisationen.

Das Krankenversicherungs-System in der Schweiz ist ein anderes als in Deutschland. Während die obligatorische Grundversicherung bei allen Anbietern die exakt identischen Leistungen beinhaltet, stehen bei einem Teil dieser Versicherungen diverse freiwillige Zusatzversicherungen zur Auswahl, die unterschiedliche Leistungen im Angebot haben. Je nach Bedürfnis und Budget können Sie sich aus dem Zusatzleistungs-Katalog Ihre Bausteine aussuchen und so Ihr Versicherungspaket schnüren. Sie können dabei die Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern abschließen.


Grundversicherung vs. Zusatzversicherung:
Worin liegen die Unterschiede?

Grundversicherung Zusatzversicherung
Pflicht wenn in der Schweiz wohnhaft Freiwillig
Leistungsumfang gesetzlich vorgegeben Angebot an Leistungen bestimmt Anbieter selbst
Jährliche Festlegung der Prämien, Genehmigung durch Bundesamt für Gesundheit (BAG) Jährliche Festlegung der Prämien, Genehmigung durch Finanzmarktaufsicht
Pflicht, jeden aufzunehmen / Gesundheitsprüfung nicht zulässig Ablehnung möglich / Gesundheitsprüfung und Vorbehalte zulässig
ca. 55 Anbieter auf dem Schweizer Markt ca. 23 Anbieter auf dem Schweizer Markt
Grundlage sind das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) Grundlage sind das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Kündigung per Ende Juni oder Ende Dezember möglich, je nach Franchise (gemäß KVG) Anbieter kann Kündigungsfristen selbst festlegen
Nicht gewinnorientiert Gewinne ohne Einschränkungen erlaubt

Bei der Schweizer Grundversicherung kräftig sparen

Die Grundversicherung in der Schweiz ist ein komplexes Konstrukt. Erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Tricks viel Geld sparen können.

Es liegt an Ihnen, Ihren Bedarf an gesundheitlicher Versorgung zu ermitteln. Rückblickend auf die letzten Jahre wissen Sie ungefähr, was Sie benötigen und welche Kosten die in Anspruch genommenen Leistungen verursacht haben. Die jährlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen können z.B. einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Eine Versicherung ist aber vor allem dazu da, Unerwartetes abzudecken. Und unerwartet kommt leider oft. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie dann mit Kosten konfrontiert werden, die Sie nicht tragen können. Seien Sie bei Ihren Überlegungen realistisch und – auch wenn Sie eine günstige Versicherungsvariante bevorzugen – bedenken Sie, dass es um Ihre Gesundheit geht und es zu erheblichen finanziellen Problemen führen kann, wenn Sie zu viel sparen möchten und so zu hohe Risiken eingehen.

Finden Sie die für Sie passende Versicherungsvariante. Mit den folgenden Tipps sparen Sie in der Grundversicherung.

Unsere Empfehlung

  • Wir empfehlen Ihnen, sich entweder für die tiefste oder die höchste Franchise zu entscheiden. Die Ersparnisse bei der Wahl einer "Zwischen-Franchise" unterscheiden sich nur unwesentlich.
  • Wenn Sie wissen, dass im Folgejahr ärztliche Behandlungen anstehen (Operation, Therapie etc.), reduzieren Sie Ihre Franchise per Ende des laufenden Jahres. Dazu reicht ein eingeschriebener Brief, der bis spätestens 30. November Ihre Krankenversicherung erreichen muss. Sie können die Franchise am Ende des Folgejahres wieder erhöhen, wenn Sie das möchten.
  • Entscheiden Sie sich für die höchste Franchise und zahlen Sie die Differenz zur 300-Franchise-Prämie monatlich auf ein Konto ein. Im Falle von erwartet teuren Leistungen haben Sie das nötige Geld zur Verfügung. Sollte das Geld übrig bleiben, finden Sie dafür sicher eine andere Verwendung oder sparen es für das Folgejahr.

Unsere Spar-Tipps

1. Sparmodell wählen

Die Grundversicherung bietet verschiedene alternative Versicherungsmodelle an:

  • HMO-Modell (Health Maintenance Organization / Gesundheitserhaltungsorganisation)
    Keine freie Arztwahl / Gruppenpraxis mit Haus- und Spezialärzten, die Sie – unabhängig von Ihren Beschwerden – aufsuchen. Ersparnis: bis zu 25 %
  • Hausarzt-Modell
    Keine freie Arztwahl / Sie können aus einem Hausarzt-Netzwerk einen Hausarzt auswählen, der bei Beschwerden immer Ihre erste Anlaufstelle ist. Dieser kann Sie – falls notwendig – an einen Spezialisten verweisen. Ersparnis: ca. 15 bis 20 %
  • Telmed-Modell
    Anruf bei einer telefonischen Beratungsstelle vor dem Arztbesuch. Manche Anbieter entscheiden, ob ein Arztbesuch notwendig ist und bestimmen den Arzt. Ersparnis: ca. 15 bis 20 %

Bitte beachten Sie:

  • Bei Notfällen müssen Sie sich nicht an diese Regelung halten und können direkt ins Krankenhaus fahren.
  • Klären Sie, ob Ihre gewünschte Versicherung eines dieser Modelle anbietet, denn nicht alle Versicherungen haben diese im Programm.

2. Prüfung eines jährlichen Wechsels der Grundversicherung

Sie haben die Möglichkeit, jedes Jahr die Grundversicherung zu wechseln. Ende September werden jeweils die neuen Prämien bekanntgegeben. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat können Sie Ihre Grundversicherung auf Ende Dezember auflösen. Sollten Sie sich für eine Franchise von 300 Franken entschieden haben (siehe Punkt 3), können Sie sogar per Ende Juni kündigen. Die Kündigung muss dann allerdings die Krankenversicherung bereits Ende März erreichen. Sie können die Krankenkassen bedenkenlos wechseln, denn jede andere Grundversicherung ist verpflichtet, Sie aufzunehmen. Machen Sie jedes Jahr den Prämienvergleich und wechseln Sie zur günstigsten Grundversicherung der Schweiz. Dies ist zwar mit etwas Aufwand verbunden, kann sich aber lohnen.

3. Wählen Sie eine höhere Franchise

Beteiligen Sie sich bis zu einer bestimmten Summe an den Arztkosten und sparen Sie kräftig bei der Prämie. Je höher die Franchise, umso günstiger die Prämie. Die Krankenkassen bieten die folgenden Franchisen an:

Kinder (bis 18 Jahre)

  • CHF 0 / 100 / 200 / 300 / 400 / 500 / 600

Erwachsene (ab 19 Jahren)

  • CHF 300 / 500 / 1'000 / 1'500 / 2'000 / 2’500

Bitte beachten Sie:

Bevor Sie sich für eine höhere Franchise entscheiden, sollten Sie sich der finanziellen Risiken z.B. im Fall einer schweren Krankheit bewusst sein.

4. Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschließen

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie automatisch gegen Unfall versichert und können bedenkenlos die Unfalldeckung aus Ihrer Krankenversicherung ausschließen. Dies kann zu einem Rabatt von bis zu 10% führen.

5. Prämie jährlich bezahlen

Je nach Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Prämie statt monatlich, jährlich zu bezahlen und so von einem Rabatt zu profitieren.

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1. Persönliches

2. Rückfragen zur Berechnung

Bitte geben Sie Ihre vollständige Telefonnummer inkl. Länderkennung, Vorwahl und Rufnummer an. Bitte beachten Sie, dass ohne korrekte Rückrufnummer Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden kann.

  • Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten sowie ergänzende Angaben in das Kontaktformular ein und senden Sie das Formular ab. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung per Email.
  • Unser Experte zum Thema Krankenkasse wird sich innerhalb weniger Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihren persönlichen Bedarf anhand weniger kurzer Fragen zu ermitteln.
  • Sie erhalten noch während des Gespräches einen ersten Kostenüberblick zu den verschiedenen Krankenkassen. Wichtige Fragen können Sie in diesem Zuge ebenfalls klären. Die Beratung ist kostenlos und absolut unverbindlich!

Häufige Fragen zur Grundversicherung

Sollten Sie sich in Sachen Grundversicherung einige Fragen stellen,
finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Nein, jede Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie aufzunehmen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand.

Im Ausland zahlt die obligatorische Grundversicherung maximal den doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Innerhalb von Europa reicht diese Deckung für gewöhnlich aus. In gewissen Überseegebieten, insbesondere in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz unbedingt vorzusehen.

Die Grundversicherung können Sie jeweils jährlich bis Ende November kündigen. Das Schreiben muss per Einschreiben erfolgen und spätestens am 30. November beim Versicherer eintreffen.

Bei einer Franchise von 300 Franken haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, bis Ende März Ihre Kündigung einzureichen und so per Ende Juni zu kündigen.

Sobald Ihre jährlichen Gesundheitskosten über 2'000 Franken liegen, lohnt sich die 300-Franken-Franchise. Liegen die Kosten tiefer, ist die Franchise von 2'500 Franken die bessere Wahl. Beachten Sie aber, dass unerwartete Gesundheitskosten auf Sie zukommen können.

Einige Versicherer legen den Fokus auf günstige Prämien, was zu Einsparungen an anderen Orten führt. Aus diesem Grund können teurere Kassen zum Teil eine breitere Palette an Zusatzversicherungen bieten, haben mehr Filialen, sind besser erreichbar oder sind einfach speditiver bei Rückzahlungen an die Kunden. Nicht nur die Höhe der Prämie sollte bei der Wahl der Krankenversicherung im Vordergrund stehen.

Egal für welches Modell Sie sich entscheiden – die Leistungen bleiben die gleichen. Lediglich die Anlaufstelle ändert sich:

 

  • Beim Standardmodell können Sie jeden beliebigen Arzt (Spitalärzte ausgenommen) aufsuchen.
  • Beim Hausarztmodell haben Sie keine freie Arztwahl, sondern müssen sich an den bei Versicherungsbeginn ausgewählten Hausarzt wenden.
  • Beim Telmed-Modell müssen Sie sich erst telefonisch bei einer Beratungsstelle melden. Ärzte oder Pflegepersonal entscheiden dann aufgrund Ihrer Schilderungen, ob sie einen Arztbesuch für nötig erachten. Die Entscheidung, ob Sie einen Arzt aufsuchen möchten, liegt dann aber bei den meisten Krankenkassen bei Ihnen. Bei den günstigsten Telmed-Modellen kann die Arztwahl eingeschränkt sein.

Das Telmed-Modell kann sich für gesunde Versicherte lohnen. Beliebt sind aber vor allem das Standard- sowie das Hausarztmodell.

Sie müssen die Prämien in Ihrer Steuererklärung deklarieren. Sie werden dann automatisch dem Pauschalabzug für Versicherungsprämien angerechnet. 

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie 3 Monate Zeit, um es grundversichern zu lassen, damit die Versicherung rückwirkend Gültigkeit hat und allfällige Kosten übernimmt. Jeder Anbieter hat die Pflicht, ein Baby ohne Vorbehalte aufzunehmen. Bei Kindern empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligung. Diese wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Die Ausgleichskasse Ihrer Wohngemeinde kann Ihnen bei diesem Thema weiterhelfen.


Grundversicherung Schweiz

Das Schweizer Krankenversicherungssystem steht für ein System, in dem jeder Bürger grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt. Die Grundversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen für jede in der Schweiz wohnhafte Person Pflicht und im Krankenversicherungsgesetz geregelt. Darin sind alle Leistungen im Detail aufgeführt, die jeder Versicherer jedem Bürger bieten muss. Die Leistungen sind bei allen Versicherern identisch. Grundsätzlich müssen die Leistungen der Zweckmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit unterliegen.

 

Leistungen der Grundversicherung

Der Leistungskatalog der Anbieter ist gemäß Krankenversicherungsgesetz geregelt
und sieht die Übernahme folgender Leistungen vor:

Arztkosten

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Arztbehandlungen.
Sollte eine bestimmte Behandlung nicht durch die Kasse bezahlt werden, so hat der behandelnde Arzt die Pflicht, den Patient darüber aufzuklären.

Arzneimittel

Alle Medikamente, die auf der sogenannten Spezialitätenliste zu finden sind, werden von der Grundversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt verschrieben wurden. Sollte ein verschriebenes Medikament nicht auf der Liste sein, hat der behandelnde Arzt die Pflicht, den Patienten darüber zu informieren.

Brillen und Kontaktlinsen

Bis zum 18. Lebensjahr beteiligt sich die Krankenversicherung mit jährlich CHF 180 an den Kosten. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes durch den Arzt ausgestelltes Rezept. Für Erwachsene sieht die Grundversicherung keine finanzielle Unterstützung vor. Bei Patienten, die aufgrund von Erkrankungen Probleme mit den Augen bekommen, gibt es Ausnahmeregelungen.

Impfungen

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Impfungen, die dem schweizerischen Impfplan entsprechen. Reiseimpfungen werden nicht übernommen. Ausgeschlossen ist auch die Grippeimpfung, sofern der Patient nicht zur Risikogruppe gehört.

Spitalaufenthalt

Sofern das Spital auf der Spitalliste des Wohnkantons steht, werden die Leistungen der allgemeinen Abteilung durch den Versicherer übernommen. Dies gilt auch für Spezial- und Notfallbehandlungen. Der Patient muss sich aber an den Kosten beteiligen. Die Franchise und der Selbstbehalt werden, wenn nötig, ausgeschöpft. Dazu kommt ein Tagesbeitrag von 15 Franken.

Pflege

Im Falle einer Operation oder einer Krankheit werden die Pflegekosten teilweise durch die Krankenversicherung übernommen. Der größte Teil der Kosten muss der Versicherte aber in den meisten Fällen selbst übernehmen.

Gynäkologie

Die Grundversicherung übernimmt lediglich alle 3 Jahre die Kosten für die Kontrolluntersuchung beim Frauenarzt. Bei auffälligen Befunden sind Untersuchungen in kürzeren Abständen möglich, die dann durch die Krankenversicherung übernommen werden.

Psychotherapie

Die Grundversicherung übernimmt max. 40 Therapiesitzungen bei einem fachkundigen Arzt.

Transport & Rettung

Im Falle eines medizinischen Notfalls (Herzinfarkt, Bergunfall o.ä.) übernimmt die Grundversicherung bis zu 5'000 Franken an den Transportkosten. Für Transporte, die nicht mit Lebensgefahr in Verbindung stehen, übernimmt die Kasse 50%, jedoch maximal 500 Franken der Kosten.

Komplementärmedizin

Sofern der behandelnde Arzt einen bezeichnenden Titel oder eine entsprechende Weiterbildung aufweisen kann, übernimmt der Versicherer die Kosten für Akupunktur, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin sowie für anthroposophische Medizin.

Ambulante Pflege / Spitex

Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung sowie der Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse stehen einem Patienten 60 Spitex-Stunden zu.


Modelle der Grundversicherung

Neben dem Standardmodell, das Ihnen die freie Arztwahl gewährt, gibt es in der Schweiz weitere Modelle, die zwar Einschränkungen beinhalten, aber viel Sparpotenzial bieten.

HMO-Modell

Bei diesem Modell handelt es sich um eine Organisation von Ärzten, die sich eine Gruppenpraxis (HMO = Health Maintenance Organization) teilen. Im HMO-Zentrum sind neben Allgemeinmedizinern auch Fachärzte sowie Therapeuten zu finden. Bei Vertragsabschluss suchen Sie sich einen Arzt aus, der für Sie dann immer erste Anlaufstelle ist – unabhängig von Ihren Beschwerden. Dieser kann Sie dann bei Bedarf an einen Spezialisten verweisen.

Hausarztmodell

Als Versicherter können Sie aus einem Hausarztnetzwerk einen Arzt wählen, der bei Beschwerden immer erste Anlaufstelle für Sie ist. Sie verzichten auf die freie Arztwahl. Diesen Arzt konsultieren Sie für alle medizinischen Belange. Er entscheidet dann, ob er die Behandlung selbst durchführt oder Sie an einen anderen Spezialarzt verweist.

Telmed-Modell

Bei diesem Modell müssen Sie sich vor dem ersten Arztbesuch immer zuerst bei einer telefonischen Beratungsstelle melden. Medizinische Fachpersonen erteilen Auskünfte, geben Verhaltensempfehlungen ab oder verweisen Sie an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten.

Fazit:

Bei der Wahl eines Alternativmodells können Sie zwischen 15 und 25 % an Prämie sparen. Je nachdem, was Ihnen wichtig ist bzw. worauf Sie verzichten können, kann ein Alternativmodell für Sie interessant sein.


Zusätzliche Kosten:
Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag

Es ist nicht einfach, den Durchblick zu behalten – die Grundversicherung bringt nicht nur eine monatliche Prämie mit sich, jeder Versicherte muss sich auch direkt an den Behandlungskosten beteiligen. Dazu dienen die Franchise und die Selbstbeteiligung.

Franchise

Mit der Franchise beteiligt sich ein Patient mit einem festgelegten Betrag an den Kosten für seine Behandlungen oder verschriebenen Arzneimittel. Bei Erwachsenen beträgt die Mindestfranchise 300 Franken, bei Kindern kann der Kostenbeitrag auf Wunsch 0 Franken betragen. Folgende Franchisestufen gibt es in der Schweiz, werden aber nicht von allen Versicherungen angeboten:

Erwachsene 300 Franken
  500 Franken
  1'000 Franken
  1'500 Franken
  2'000 Franken
  2'500 Franken
Kinder- und Jugendliche 0 Franken
  100 Franken
  200 Franken
  300 Franken
  400 Franken
  500 Franken
  600 Franken

Selbstbehalt

Sobald die gewählte Franchise für das laufende Jahr ausgeschöpft ist, kommt der Selbstbehalt zum Tragen. Der Patient muss 10 % der Behandlungs- oder Arzneimittel-Kosten selbst bezahlen. Eine Obergrenze stellt sicher, dass diese Kosten nicht ins Unermessliche gehen: Erwachsene müssen sich mit höchstens 700 Franken und Kinder maximal 350 Franken an den Kosten beteiligen. Der Selbstbehalt beträgt immer 10 % und ist nicht von der Franchise abhängig.

Spitalbeitrag

Während eines stationären Spitalaufenthalts sind Versicherte gemäß Krankenversicherungsgesetz verpflichtet, einen Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag zu leisten. Damit beteiligt sich der Patient an den Kosten für die Verpflegung und die Unterkunft. Kinder und Erwachsene unter 26, die sich noch in Ausbildung befinden, sind von dieser Pflicht befreit. So auch Schwangere von der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt.

Häufige Fragen zu Kostenübernahme und
Leistungen der Grundversicherung

Die Krankenversicherung kommt in der Schweiz für alle ärztlichen Behandlungen auf. Zusätzlich können Leistungen vergütet werden, die von anderen Therapeuten im Auftrag eines Arztes erbracht werden. Das umfasst etwa Physiotherapien, Leistungen im Pflegeheim, Ergotherapie, Logopädie oder Psychotherapie. Behandlungsmethoden, deren Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit fraglich sind, auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten, werden nicht oder nur unter spezifischen Bedingungen von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt. Erkundigen Sie sich daher im Zweifelsfall bei Ihrem behandelnden Arzt oder der Krankenkasse.

Kosten für Medikamente werden dann übernommen, wenn diese von einem Arzt verschrieben sind und in der «Spezialitätenliste» aufgeführt sind. Diese umfasst alle kassenpflichtigen Medikamente von derzeit rund 2’500 Präparaten. Weiterhin werden Magistralrezepturen, die in der Apotheke hergestellt werden, vergütet. Apotheken können wirkstoffgleiche Generika abgeben, wenn der behandelnde Arzt das Originalmedikament nicht explizit vorschreibt.

7 Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft werden von der Krankenversicherung übernommen. Zusätzlich werden zwei Ultraschalluntersuchungen bezahlt und bei Risikoschwangerschaften alle weiteren Untersuchungen. Übernommen werden Tests auf Trisomie, die Geburt selbst und Maßnahmen der Nachkontrolle von der 6. bis 10. Woche, 3 Stillberatungen und 10 Hausbesuche durch Hebammen nach der Geburt. Geburtsvorbereitungskurse werden mit 150 Franken unterstützt.

Sie können sich im einen Listenspital behandeln lassen. Dies sind Spitäler, die auf der Spitalliste Ihres Standort- oder Wohnkantons aufgeführt sind. Die Spitalliste erhalten Sie beim kantonalen Gesundheitsdepartement oder bei Ihrer Krankenkasse. Lassen Sie sich freiwillig in einem Spital behandeln, welches nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons aufgeführt ist, werden die Kosten für Aufenthalt und Behandlung bis zu der Höhe von der Krankenkasse übernommen, wie sie im Listenspital des Wohnkantons angefallen wären. Ausnahmen gelten für Notfälle oder Spezialbehandlungen - hier werden die Kosten komplett übernommen. Behandlungen in privaten oder halbprivaten Abteilungen werden nicht bezahlt.

Maßnahmen der Vorsorge (Prävention) werden ebenso von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Dies umfasst Impfungen gemäß den Empfehlungen im Schweizerischen Impfplan (z.B. gegen Tetanus, Keuchhusten, Mumps), 8 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und das Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung ab dem fünfzigsten Lebensjahr sowie die Vorsorgeuntersuchungen zur Dickdarmkrebsprävention zwischen 50 und 69 Jahren.

Physiotherapie wird dann bezahlt, wenn diese ärztlich verordnet ist und von einem zugelassenen Physiotherapeuten durchgeführt wird. Verschrieben werden können bis zu 9 Sitzungen, wobei der Arzt eine Fortsetzung anordnen kann.

Bis zum 18. Lebensjahr werden 180 Franken pro Jahr für Kontaktlinsen oder Brillen übernommen, wenn diese ärztlich verordnet sind. Höhere Beiträge werden bei starken Sehfehlern oder Erkrankungen gezahlt.

Die Krankenversicherung übernimmt Zahnbehandlungskosten nur bei schweren Erkrankungen oder nach Unfällen. Gewöhnliche Zahnfüllungen oder die Korrektur von Fehlstellungen sind nicht abgedeckt.

Bei einem Unfall zahlt die Unfallversicherung, wenn Sie mindestens 8 Stunden wöchentlich arbeiten. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Krankenkasse zusätzlich gegen Unfälle versichern. Dann werden alle Leistungen wie bei einer Krankheit gezahlt.

Fahrten zu Behandlungen mit der Ambulanz oder einem Taxi zahlt die Krankenversicherung bis zu einem maximalen Jahresbetrag von 500 Franken jeweils zur Hälfte. Bei Notfallrettungen gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 5’000 Franken.

Wechseln Sie die regelmäßig die Grundversicherung
und sparen Sie Geld

Die Leistungen in der Grundversicherungen sind bei allen Versicherungen gleich, die Höhe der Gebühren unterscheidet sich aber. Daher können Sie zu einer Kasse wechseln, die Sie günstiger versichert. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse zu kündigen. Sie müssen allerdings die Kündigungsfristen beachten. Jeweils am 31. Oktober eines Jahres erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in welchem Ihnen die Höhe der Prämien für das kommende Jahr mitgeteilt wird. Hier weisen Anbieter auch auf das Kündigungsrecht hin. Möchten Sie eine Kasse mit niedrigeren Prämien wählen, dann ist nun die richtige Zeit zum Wechseln.

Wenn Sie Ihre Krankenversicherung zum 31. Dezember eines Jahres kündigen möchten, dann muss das Kündigungsschreiben als Einschreiben bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im Monat November bei dem bisherigen Krankenversicherer eingegangen sein. Soll die Kündigung ab dem 30. Juni gelten, dann muss das Einschreiben bis zum 31. März oder dem letzten Arbeitstag im Monat März beim bisherigen Krankenversicherer eingegangen sein. Mitte des Jahres können aber nur Versicherte mit einer Franchise von 300 Franken und einer Standard-Grundversicherung kündigen. Für alle anderen, etwa mit HMO-Tarif, ist die Kündigung nur am Ende des Kalenderjahres möglich. Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Bonusversicherung vereinbart, dann können Sie diese erst fünf Jahre nach dem Abschluss mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Stehen noch Prämien aus, dann wird Ihnen ein Wechsel der Krankenkasse verweigert.


Zusatzversicherung Schweiz

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für notwendige Behandlungen und Medikamente. Um eine umfangreichere Deckung zu erhalten, entscheiden sich viele Versicherte für eine Zusatzversicherung. Diese bietet die Möglichkeit, medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind. Die Leistungen variieren je nach Anbieten, so auch die Preise. Es gilt, die Versicherung zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Portemonnaie passt.

Warum eine Zusatzversicherung?

Je nachdem, welche Bedürfnisse und Ansprüche Sie haben, macht der Abschluss einer Zusatzversicherung Sinn. Eine Zusatzversicherung kann die Leistungen aus der Grundversicherung sinnvoll ergänzen.

In den folgenden Fällen macht der Abschluss einer Zusatzversicherung Sinn:

  • Sie setzen auf alternative medizinische Behandlungsmethoden.
  • Sie sind auf Medikamente angewiesen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
  • Sie sind auf eine psychologische oder psychiatrische stationäre Behandlung angewiesen.
  • Die Erfahrung des Arztes, der Sie behandelt, ist Ihnen wichtig.
  • Sie legen Wert auf Intimität und Ruhe in Ihrem Spitalzimmer.

Leistungen der Zusatzversicherung

Der Leistungskatalog der Zusatzversicherungen bietet viele Möglichkeiten, die Deckung aus der Grundversicherung zu erweitern. Je nach Anbieter können Zusatzversicherungen folgende Leistungen abdecken:

Freie Spitalauswahl in der Schweiz

Sie können sich außerhalb Ihres Wohnkantons bewegen, wenn Sie das möchten, ohne zu befürchten, dass die Kosten nicht durch die Grundversicherung übernommen werden.

Freie Arztwahl im Spital

Sie entscheiden, wer Sie behandelt und operiert.

Alternative Behandlungsmethoden

Als Ergänzung zur Grundversicherung, die nur einen kleinen Teil der Kosten für alternative Behandlungsmethoden übernimmt, bietet sich eine Zusatzversicherung in diesem Bereich an.

Brillen und Kontaktlinsen

Was die Grundversicherung hier nicht übernimmt, können Sie mithilfe einer Zusatzversicherung abdecken.

Rettungs- und Transportkosten

Die Zusatzversicherung beteiligt sich an Kosten, die z.B. im Rahmen einer Rettung oder eines Transports im In- oder Ausland entstehen.

Sicher reisen

Eine medizinische Behandlung kann in Ländern wie den USA teuer werden. Da reicht die Deckung aus der Grundversicherung nicht aus. Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung können Sie unbesorgt reisen.

Mehr Komfort

Wenn Sie Wert auf Intimität und Ruhe legen, sollten Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden, die den Komfort eines Ein- oder Zweibettzimmers bietet.

Medikamente

Die Spezialitätenliste aus der Grundversicherung deckt nur einen kleinen Teil der Kosten für Medikamente. Eine Zusatzversicherung kann diese Liste erweitern.

Badekuren

Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung können Sie von erweiterten Leistungen profitieren, die zu Ihrem Wohlbefinden beitragen.

Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe kann nach einer Operation oder Behandlung, die Sie körperlich einschränkt, von großem Nutzen sein.

Psychotherapie

Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten für psychotherapeutischen Leistungen, die von nicht ärztlichen Therapeuten durchgeführt werden.

Die Vorzüge einer Spital-Zusatzversicherung

Die meisten Schweizer entscheiden sich für eine Spitalzusatz-Versicherung. Damit ist auch die Behandlung in spezialisierten Spitälern außerhalb des Wohnkantons ohne Aufpreis möglich. Insbesondere Personen, die in ländlichen Regionen wohnen oder Wert auf eine Behandlung in Universitätsspitälern legen, entscheiden sich für eine Spital-Zusatzversicherung. Oft spielt auch der damit verbundene Komfort eine Rolle.

Die Spital-Zusatzversicherung übernimmt stationäre Leistungen:

Halbprivate Abteilung

Der Versicherte hat Anspruch auf ein Zweitbettzimmer. In der Regel ist der Oberarzt für die Behandlung der Halbprivat-Versicherten zuständig.

Private Abteilung

Der Versicherte hat Anspruch auf ein Einbettzimmer. In der Regel ist der Oberarzt für die Behandlung der Halbprivat-Versicherten zuständig.

Flex-Modell

Mit dem Flex-Modell bleiben Sie flexibel. Sie entscheiden sich erst beim Spitaleintritt für eine Spitalabteilung. Für die allgemeine Abteilung deckt diese Zusatzversicherung die vollen Kosten. Für die Halb- oder Privatabteilung müssen Sie sich im von der Krankenversicherung festgelegten Umfang an den zusätzlichen Kosten beteiligen.

Hotellerie-Modell

Diese Modell bietet den Komfort eines Ein- oder Zweibettzimmers, ohne in den Genuss der freien Arztwahl zu kommen.

Häufige Fragen zur Zusatzversicherung

Ja, bei Zusatzversicherungs-Anträgen darf die Versicherung Fragen stellen und Sie haben die Pflicht, diese wahrheitsgetreu zu beantworten. Üblicherweise wird nach Erkrankungen und damit verbundenen Behandlungen der letzten 5 Jahre gefragt. Der Fragebogen sieht bei jedem Anbieter anders aus.

Es empfiehlt sich, die Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Die Krankenversicherung ist berechtigt, auch im Nachhinein Sanktionen einzuleiten. Diese können zum Ausschluss einer Versicherungsleistung für eine bestimmte Krankheit oder sogar zur Kündigung führen. 

Bei Zusatzversicherungen legt der Anbieter die Kündigungsfristen selbst fest. Diese variieren je nach Anbieter stark. Lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Viele Anbieter legen eine Laufzeit von mehreren Jahren fest.

Ja, das können Sie. Üblicherweise werden Zusatzversicherungen auf mehrere Jahre abgeschlossen und können nicht vorzeitig gekündigt werden. Sollten allerdings die Prämien für das Folgejahr erhöht werden, ohne dass dies im Vertrag geregelt ist, können Sie vorzeitig kündigen. Achten Sie auf die auf die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Diese können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, Zusatzversicherungen bei mehreren Anbietern abzuschließen. Sollten Sie die Grundversicherung aber bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, kann die Versicherung einen Zuschlag für den administrativen Mehraufwand verlangen. Beachten Sie, dass die Entscheidung, mehrere Versicherer zu haben, auch mit Mehraufwand für Sie verbunden ist. So müssen Sie z.B. darauf achten, Leistungsabrechnungen an die richtige Kasse zu schicken.

Ja, das sollten Sie sogar unbedingt tun, damit es ab dem ersten Tag vollumfänglich versichert ist. Die meisten Versicherungen verzichten bei einer vorgeburtlichen Anmeldung auf eine Risikoprüfung. So ist Ihr Kind auch dann zusatzversichert, sollte es krank oder mit einem Gebrechen zur Welt kommen.

Bei Kindern empfiehlt sich vor allem eine Zahnzusatzversicherung. Sollte es später z.B. eine Zahnspange benötigen, können sehr hohe Kosten auf Sie zukommen. Mit einer Zusatzversicherung, die Sie frühzeitig für Ihr Kind abschließen, lässt sich dies verhindern.

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