3. Säule - Die Altersvorsorge, mit der Sie Steuern sparen

Das Drei-Säulen-Vorsorgesystem der Schweiz ist den meisten ein Begriff. Doch was genau dahintersteckt und welche Wichtigkeit insbesondere die dritte Säule für das Leben nach der Pensionierung hat, wissen nicht viele - auch nicht, dass sich mit der Säule 3a jetzt schon ordentlich Steuern sparen lassen.

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  • Alle wichtigen Tipps zum Thema Altersvorsorge 3. Säule
  • 3. Säule Spezial: Vorsorge für ausländische Arbeitnehmer
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Das Drei-Säulen-Vorsorgesystem der Schweiz

Die Menschen werden immer älter, was auch bedeutet, dass viele im Rentenalter noch aktiv sind. Dass man ab der Pensionierung weniger Geld zum Leben braucht als während des Arbeitslebens, ist ein großer Trugschluss. Denn es ist oft genau umgekehrt – viel Freizeit bedeutet auch mehr Ausgaben. Das Drei-Säulen-Vorsorgesystem der Schweiz zählt zu den Grundwerten der Schweiz. Es garantiert soziale Sicherheit und Stabilität. Das wiederum bedeutet Freiheit und wer möchte im Alter nicht auch frei sein?

Das Vorsorgesystem der Schweiz setzt sich aus drei Säulen zusammen: der staatlichen, der beruflichen sowie der privaten Vorsorge. Die erste Säule – die AHV (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) sichert die Existenz. Mit der beruflichen Vorsorge (BVG) soll der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten bleiben, wobei der gewohnte Lebensstandard ein dehnbarer und sehr individueller Begriff ist. Die steigende Lebenserwartung und die abnehmende Rendite an den Finanzmärkten erhöhen den Druck auf die Altersvorsorge. Die Leistungen aus der zweiten Säule werden nicht besser, im Gegenteil. Die Zinsen sind immer tiefer. Deshalb lohnt es sich, genau hinzusehen und sich zu informieren. Während die zwei ersten "Säulen" verpflichtend sind, ist die dritte Säule freiwillig, aber nicht weniger wichtig, im Gegenteil. Was zudem oft vergessen geht: Die dritte Säule bringt nicht nur ab dem Rentenalter Vorteile. Sie können damit auch jetzt schon jährlich bis zu CHF 2'500 Franken an Steuern sparen. Diese besonderen Steuervorteile gelten allerdings nur für die gebundene Vorsorge 3a, was nicht heißt, dass die Säule 3b nicht auch ihre Vorteile hat.


Gebundene oder freie Vorsorge?

Grundsätzlich kann sich jede in der Schweiz wohnhafte Person für eine dritte Säule entscheiden.
Die Voraussetzungen und Vorteile unterscheiden sich aber je nachdem stark. Wir unterscheiden zwischen
der gebundenen Vorsorge 3a und der freien Vorsorge 3b:

Gebundene Vorsorge 3a Freie Vorsorge 3b
Für wen geeignet? Arbeitnehmende und Selbstständige Alle in der Schweiz wohnhaften Personen
Möglichkeiten? Vorsorgekonto
Wertschriftendepot
Lebensversicherung
Sparkonto
Anlagefonds
Lebensversicherung
Verfügbarkeit? Frühestens 5 Jahre vor AHV,
spätestens mit 70 (Männer) bzw. 69 (Frauen)
Frei wählbar
Vorzeitiger Bezug? Kauf von Wohneigentum
Invalidität
Selbstständigkeit
Auswanderung
Keine Einschränkungen
Steuerliche Faktoren? Kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden Keine Abzüge möglich
Begünstigung der Erben? Eingeschränkt auf das gesetzliche Erbrecht Begünstigte frei wählbar (Pflichtanteil aber unantastbar)

Wir halten fest, dass eine gebundene Vorsorge 3a, mit der wir die steuerlichen Vorteile verbinden, nur beruflich tätigen Personen vorbehalten ist. Berufstätige ohne Pensionskasse können zudem nur bis zu 20% ihres Einkommens oder max. CHF 33'840 (Stand 2020) pro Jahr für die gebundene Vorsorge vorsehen.

Personen, die nicht arbeitstätig sind oder auch Hausfrauen oder -männern steht nur die freie Vorsorge 3b zur Verfügung. Die steuerlichen Vorteile fallen weg, dafür ist die Flexibilität größer. Fürs Alter sparen ist grundsätzlich aber nie eine schlechte Idee.


Wir helfen Ihnen bei der Enscheidung!

Eine Entscheidung darf nicht vorschnell getroffen werden, denn es gibt grundlegende Unterschiede zwischen einer Bank- und einer Versicherungsvariante:

  • Die Versicherung zwingt Sie zur Disziplin, denn Sie verpflichten sich, einen bestimmten Betrag einzuzahlen.
  • Die Banklösung hingegen gibt Ihnen mehr Flexibilität, weil Sie den Betrag einzahlen, den Sie einzahlen möchten.
  • Die Versicherung gibt Ihnen viele Möglichkeiten, sich für Risiken wie Tod oder Invalidität abzusichern, was die Bank nicht bieten kann.

Die vielen Formen der
gebundenen Vorsorge 3a

Auf dem Markt sind die Möglichkeiten fast unbegrenzt.

Auf dem Markt sind die Möglichkeiten fast unbegrenzt. Viele Anbieter - Banken wie Versicherungen - übertreffen sich mit attraktiven Angeboten, die einen unbeschwerten dritten Lebensabschnitt versprechen.

Bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden, lohnt es sich, die Möglichkeiten miteinander zu vergleichen und diese auf Ihre Wünsche und Ziele anzupassen. Es geht schließlich um Ihre Zukunft.

Sie können sich für eine Bank- oder eine Versicherungslösung entscheiden oder für beides. Die Möglichkeiten sind beinahe unbegrenzt.

Die klassische Variante - Zinssparen bei der Bank

Viele Menschen entscheiden sich für die klassische Variante - ein Vorsorgekonto bei der Bank. Dort wird das angesparte Geld wie bei einem üblichen Sparkonto verzinst, oftmals mit einem etwas besseren Zins als z.B. auf einem üblichen Sparkonto, einem sogenannten Vorzugszins. Die Banken können ihren Zins für 3a-Konten nach eigenem Ermessen immer wieder anpassen. 

Pro und Contra

  • Flexibilität
  • Sicherheit
  • Oftmals tiefer Zins

Für die etwas Mutigeren - Wertschriftenanlagen bei der Bank

Das Geld soll sich vermehren. Da lohnt es sich, kleinere Risiken einzugehen, sofern Ihre finanzielle Situation dies erlaubt. Mit Wertschriftenanlagen bei der Bank (Aktien, Obligationen) beteiligen Sie sich an der positiven und negativen Entwicklung an den Börsen, tragen aber auch das Risiko von allfälligen Kursverlusten. Übrigens: Das Risiko lässt sich je nach individuellen Vorlieben in der Regel ganz einfach anpassen.

Pro und Contra

  • Flexibilität
  • Chance auf Rendite
  • Risiko von Kursverlusten

Es muss nicht immer die Bank sein - Zinssparen bei der Versicherung

Beim Abschluss der Versicherung wird der Zins für die komplette Laufzeit der Police festgelegt und bleibt in der Regel bis zum Ablauf der Police gleich. Der Zins ist zwar garantiert, aber im aktuellen Zinsumfeld sehr tief. Bei Versicherungen lohnt sich vor allem der zweite Teil des Ertrags – die Überschussbeteiligung. Sie beteiligen sich am Ertrag des Versicherungsgeschäfts. Bei wenig Schadenfällen erhöhen sich die Überschüsse und Sie profitieren.

Pro und Contra

  • In der Regel besserer Zins als bei der Bank
  • Beteiligung am Ertrag des Versicherungsgeschäft
  • Absicherung von Risiken wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit möglich
  • Fehlende Flexibilität

Die Mischung aus Risiko und Sicherheit - die fondsgebundene Versicherung

Ihre 3a-Ersparnisse werden bei einer fondsgebundenen Versicherung zu einem gewissen Teil oder auf Wunsch sogar komplett in Fonds investiert. Je nach Risiko, das Sie eingehen möchten, wird Ihr Geld zu einem gewissen Anteil in Aktien investiert. Je höher der Aktienanteil, desto höher der mögliche Kursgewinn. Das Risiko ist zwar auch - wie bei der Bank - hier gegeben. Es gibt aber Versicherungen, die eine Summe garantieren, die Sie bei Ablauf der Versicherung erhalten – egal wie sich die Kurse während der Laufzeit entwickelt haben. Diese Garantie ist in den meisten Fällen nicht besonders attraktiv, aber - verglichen mit der Wertschriftenanlage bei der Bank - eine Spur sicherer. Manche Versicherungen bieten die Möglichkeit, mit den Jahren den Anteil an Aktien nach und nach zu reduzieren oder immer wieder mal die Gewinne zu sichern. Die Versicherungen lancieren immer wieder neue Produkte, die Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten bieten.

Pro und Contra

  • Chance auf Rendite
  • Allenfalls Garantie einer bestimmten Summe bei Ablauf
  • Absicherung von Risiken wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit möglich
  • Risiko von Kursverlusten
  • Fehlende Flexibilität

Für die besonders langfristig Denkenden - die Altersrente

Einige Versicherungen bieten eine spezielle Art der Rente an. Die Altersrente ergänzt die monatlichen Ansprüche aus der ersten und zweiten Säule - ab dem Zeitpunkt, den Sie festlegen. Mit dieser Rente lässt sich z.B. eine vorzeitige Pensionierung gut planen. Sie erhalten den vereinbarten Betrag ein Leben lang oder während einer festgelegten Dauer. Sie können entweder eine Einmaleinlage tätigen und daraus die monatlichen Zahlungen erhalten oder aber die Altersrente aufschieben und bereits in jüngeren Jahren mit dem Sparen starten, um im Alter von Ihrer privat erbrachten Vorsorge zu profitieren.

Pro und Contra

  • Garantierte Rente bis zum Tod oder während eines vorab festgelegten Zeitraums
  • Absicherung von Risiken wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit bei den meisten Anbietern möglich
  • Fehlende Flexibilität

Mit der Säule 3a ganz einfach
Steuern sparen

  • Die gebundene Vorsorge 3a ist für die Altersvorsorge sicher wichtig, wird aber oft vor allem mit Steuerersparnissen in Verbindung gebracht. Es ist tatsächlich so, dass Sie in der Schweiz, je nach Wohnkanton, bis zu CHF 2'500 Steuern pro Jahr sparen können. Ihre Einzahlungen können vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Sie erhalten jährlich einen Beleg über die eingezahlte Summe, den Sie im Zuge der Steuererklärung einreichen. Sie können (Stand 2021) max. CHF 6'883 pro Jahr in Ihre 3a-Vorsorge einzahlen und für die Steuererklärung geltend machen.
  • Langfristig gesehen ist es ratsam, sich für zwei oder mehr 3a-Vorsorgekonten bzw. -versicherungen zu entscheiden. Diese können dann später gestaffelt aufgelöst werden, was bedeutet, dass die Auszahlungen in unterschiedliche Steuerperioden fallen. Auch ist es aus steuerlichen Gründen ratsam, die 3a-Auszahlungen nicht gleichzeitig mit dem Bezug von Geldern aus der zweiten Säule in die Wege zu leiten.

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Bank oder Versicherung?

Diese Frage sollten Sie sich nicht stellen - und sich am besten für
beides entscheiden
. Es gibt einige Gemeinsamkeiten, aber auch viele Unterschiede:

Gemeinsamkeiten

  • Gültigkeit der gleichen gesetzlichen Vorschriften
  • Abzug eines bestimmten Betrags von den Steuern möglich
  • Bei fondsgebundenen Produkten haben Sie bei der Bank wie auch bei der Versicherung ähnliche Möglichkeiten auf Rendite

Limitierte Bezugsmöglichkeiten

  • Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Umzug ins Ausland
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Invalidität oder Tod
  • Frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters

Unterschiede

Bank Versicherung
Zinsen Eher tief In der Regel eher überdurchschnittlich
Flexibilität Sie sparen wann und so viel Sie wollen (bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag) Vereinbarter Betrag muss einbezahlt werden
Risikoabsicherung Tod / Erwerbsunfähigkeit Nicht möglich Möglich
Kosten Keine Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten durch Zahlungen amortisiert
Laufzeit Keine Bindung an die Bank Fixe Vertragsdauer

In der Schweiz können Sie beliebig viele 3a-Konten bzw. Versicherungspolicen besitzen, nur der Gesamtbetrag, den Sie jährlich einzahlen dürfen, liegt bei CHF 6'883 pro Jahr (Stand 2021).

Mit der Kombination eines Bankkontos und einer Versicherungspolice können Sie von allen Vorteilen profitieren. So genießen Sie eine gewisse Flexibilität, was die regelmäßigen Zahlungen angeht und können gleichzeitig wichtige Risiken abdecken.

Ein großer Vorteil ist sicher auch die Staffelung der Auszahlung, wenn Sie mehrere Konten/Versicherungen besitzen. Beziehen Sie diese einfach in unterschiedlichen Steuerperioden und profitieren Sie von einer erheblichen Steuereinsparung.

So unterschiedlich die Wünsche, Lebensumstände und finanziellen Möglichkeiten sind, so individuell ist die passende 3a-Lösung für Sie. Informieren Sie sich genau, seien Sie realistisch und denken Sie langfristig.

Der große Vorteil der Versicherung -
die Deckung der Risiken

Natürlich geht es erstmal darum, fürs Alter vorzusorgen. Im Hinterkopf
haben die meisten in der Schweiz wohnhaften Menschen auch die
jährlichen Steuerersparnisse. Doch ein weiterer Grund, warum die
3a-Versicherungslösungen hoch im Kurs sind, sind die erheblichen
Vorteile in Sachen Risikodeckung.

Die Todesfallversicherung

Ein Risiko, mit dem sich die Menschen nicht gerne beschäftigen, das aber eine große Wichtigkeit hat - ist der Tod. Als Single und/oder Mieter mag dieses Risiko nicht mit tragischen Folgen für die Hinterbliebenen verbunden sein. Härter trifft es eine Frau, die mit ihren Kindern in einem Haus wohnt, das noch nicht abbezahlt ist. Wenn der Hauptverdiener stirbt und eine Hypothek hinterlässt, ist oft nicht sichergestellt, dass die Witwe die Kosten dafür tragen kann. Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass die Familie aus dem Haus ausziehen muss und die Kinder aus ihrem vertrauten Umfeld gerissen werden. Mit einer Todesfallversicherung, die der Ehepartner vor seinem Tod abschließt, fällt zumindest diese Sorge weg. Die Höhe der Todesfallversicherung kann z.B. auf die Summe der Hypothek abgestimmt werden. Es gibt auch Todesfallversicherungen, die sich jedes Jahr um einen gewissen Betrag reduzieren und dadurch günstiger sind. Die Deckung dieser Risiken ist natürlich mit Kosten verbunden, die aber verhältnismäßig sehr tief sind und sich von Jahr zu Jahr amortisieren.

Die Versicherung sollte als langfristige Lösung gesehen werden, weil sich der Sparteil in den meisten Fällen erst nach einigen Jahren bemerkbar macht.

Die Prämienbefreiung bei
Krankheit oder Unfall

Sollten Sie über einen längeren Zeitraum krank oder durch einen Unfall erwerbsunfähig sein, übernimmt die Versicherung die Versicherungsprämie für Sie, bis Sie wieder gesund sind, im äußersten Fall bis zum Ablauf der Police. Sie können selbst entscheiden, ab welchem Zeitpunkt nach dem Eintritt der Krankheit oder nach dem Unfall die Versicherung für die Prämie aufkommen soll – schon nach 3 oder erst nach 24 Monaten. Je früher die Versicherung die Prämie übernimmt, umso höher fällt die Versicherunsprämie aus.

Die 3. Säule auch für ausländische Arbeitnehmer?

Auch quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsbewilligung B dürfen in die Säule 3a einzahlen. Bis zum Erhalt der Niederlassungsbewilligung C zahlen diese die sogenannte Quellensteuer. Diese Steuer wird monatlich durch den Arbeitgeber vom Lohn in Abzug gebracht und an das zuständige Steueramt überwiesen.

Ausländischen Arbeitnehmer dürfen die Einzahlungen in die gebundene dritte Säule, im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeiträge, vom steuerbaren Einkommen abziehen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer nachträglichen Korrektur der bereits bezahlten Quellensteuer.

Diese wird vom kantonalen Steueramt, aufgrund der Abzüge, neu berechnet und die Differenz wird komplett zurückerstattet. Voraussetzung für die Rückerstattung ist die Einreichung eines schriftlichen Gesuchs. In den meisten Kantonen der Schweiz muss das Gesuch bis spätestens Ende März des Folgejahres eingereicht werden. Es könnte sonst zu einer Ablehnung kommen und die zu viel gezahlte Quellensteuer ginge verloren. Basis für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die von der Bank bzw. Versicherung ausgestellte Einzahlungsbescheinigung. Diese erhalten Sie jährlich automatisch per Post. Die kantonalen Steuerämter stellen auf Ihren Websites Vorlagen von Rückerstattungsgesuchen zur Verfügung.

Tipps und Tricks

Renditechancen und Sicherheit kombinieren

Wer sich für die klassische Banklösung entscheidet, wird mit einem sehr tiefen Zins rechnen müssen. Die Versicherung bietet meistens einen etwas besseren Zins, der aber oftmals keine allzugroße Auswirkung hat. Aus diesem Grund ist eine fondsgebundene Lösung - ob bei der Bank oder bei der Versicherung - die interessantere Variante. Das Risiko der damit verbundenen Kursverluste können Sie selbst bestimmen. Grundsätzlich gilt: je mehr Aktien, umso größer das Risiko. Wenn Sicherheit für Sie also an erster Stelle steht, sollten Sie sich für ein Produkt mit einem kleinen Aktienanteil entscheiden. Um die Chance auf eine ordentliche Rendite zu haben, sind Aktien aber ein Muss. Wer es sich finanziell leisten kann und Risiko in Kauf nehmen möchte, kann den Aktien-Anteil erhöhen und hat so viel die größeren Chancen auf eine interessante Rendite. Er nimmt gleichzeitig aber in Kauf, viel Geld zu verlieren, sollten die Kurse sinken. Es kommt ganz auf Ihre Bedürfnisse, Ihre finanziellen Möglichkeiten und Ihr Alter an. Sollten Ihre finanziellen Mittel sehr begrenzt sein, ist eine risikoreiche Anlage keine gute Idee, außer Sie sind noch sehr jung.

Entscheiden Sie sich für eine unabhängige Beratung

Der Banker wird Ihnen in den meisten Fällen sein Bankprodukt, der Versicherungsberater sein Versicherungsprodukt verkaufen wollen. Aus diesem Grund ist eine unabhängige Beratung von großer Wichtigkeit. Ideal ist grundsätzlich eine kombinierte Variante aus Bank und Versicherung. Je nachdem, welche Ziele Sie im Leben verfolgen, ist es vorteilhaft, den Sparbeitrag bei der Versicherung höher anzusetzen. Sollte z.B. ein Eigenheim auf Ihrer Wunschliste stehen, profitieren Sie von nicht unerheblichen Steuervorteilen und können wichtige Risiken wie den Todesfall oder die Erwerbsunfähigkeit über die Versicherung abdecken.

3b als Ergänzung bzw. Alternative wählen

Wer mehr sparen möchte als den gesetzlich vorgegeben Maximalbetrag für die 3a-Vorsorge, kann sich zusätzlich für eine Versicherungslösung 3b entscheiden. Diese wird auch als "freie Vorsorge" bezeichnet - aus gutem Grund. Sie sind in vieler Hinsicht freier als bei der gebundenen Vorsorge, es gibt aber auch einen entscheidenden Nachteil.

Vorteile:

  • Jede in der Schweiz lebende Person kann in eine Säule 3b einzahlen
  • Freie Verwendung des Geldes, keine Restriktionen
  • Freie Bestimmung der begünstigten Person(en)
  • Zeitpunkt der Auszahlung frei wählbar
  • Kein jährlicher Maximalbetrag


Nachteile:

  • Nicht steuerlich abzugsberechtigt


Die Säule 3b ist insbesondere für nicht berufstätige Personen interessant, denn sie macht das Sparen mithilfe der dritten Säule möglich, wenn auch mit deutlich weniger interessanten Steuervorteilen. Auch mit der freien Vorsorge ergeben sich gewisse Möglichkeiten, Steuern zu sparen: Periodisch finanzierte, kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Einmalprämien sind beispielsweise steuerbefreit, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Im Gegensatz zu ausbezahlten Altersrenten aus dem Kapital der Säule 3a, die zu 100% besteuert werden, werden Rentenzahlungen aus der freien Vorsorge 3b nur zu 40% besteuert.

Nicht berufstätige Hausfrauen oder -männer greifen oft auf die freie Vorsorge zurück, weil diese die einzige Möglichkeit ist, eine dritte Säule abzuschließen. Mit einer Säule 3b bleiben Sie zudem, z.B. im Falle einer Scheidung, unabhängig.

In jungen Jahren schon mit dem Sparen fürs Alter starten

Ja, auf jeden Fall! Wenn Sie in jungen Jahren mit dem Sparen für die dritte Säule anfangen, können Sie mit kleinen Beträgen viel bewegen. Die frühe Planung zahlt sich aus und Sie können sich auf einen viel unbeschwerteren dritten Lebensabschnitt freuen – auch wenn dieser noch weit weg ist. Bei einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren können Sie eher mit fondsgebundenen Produkten, die einen hohen Aktienanteil aufweisen, liebäugeln. Die lange Laufzeit reduziert das Risiko massiv, weil Aktien langfristig gesehen selten Minus machen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie regelmäßig sparen. Für Disziplin sorgt die Versicherung, weil Sie diese dazu verpflichtet, einen gewissen Betrag einzuzahlen.

Geben Sie der Versicherung eine Chance

Für viele Menschen ist das Wort "Versicherung" ein Unwort. Sie verbinden damit forsche Versicherungsvertreter, die nur Fachchinesisch sprechen und ihre Produkte loswerden wollen. Das ist verständlich, zumal die meisten Versicherungsvertreter auf Provisionsbasis arbeiten. Bei der Altersvorsorge geht es um viel Geld, das man nicht einem Institut anvertrauen will, in das man kein Vertrauen hat. Banken genießen seit jeher ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen für eine 3a-Lösung bei der Bank, was auch eine gute Entscheidung ist. Sehen Sie über das schlechte Image der Versicherungen hinweg und kombinieren Sie Ihre Banklösung mit der Versicherungslösung, denn die Vorteile überwiegen. Was viele zudem nicht wissen: Die Sicherheit bei einer Versicherung ist oftmals größer als bei einer Bank, weil die Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz strengere Vorschriften für Versicherungen vorsieht. Versicherungen sind zudem meistens rückversichert und übertragen so die Risiken auf eine andere Versicherung. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung einfach, dass auch Banken Konkurs gehen können. Informieren Sie sich unabhängig und treffen Sie die für Sie richtige Entscheidung.

Beim Hauskauf Steuern sparen

Wer beim Hauskauf weniger als 1/3 Eigenkapital einbringt, muss eine zweite Hypothek aufnehmen. Diese muss dann innerhalb von 15 Jahren, jedoch unbedingt vor der Pensionierung, zurückbezahlt werden. Bei der Rückzahlung der zweiten Hypothek besteht die Möglichkeit, indirekt zu amortisieren. Dabei zahlt der Hypothekarnehmer die jährliche Amortisationsrate auf ein Vorsorgekonto oder eine Vorsorgepolice ein. So lassen sich die Einkommenssteuern senken. Die zweite Hypothek bleibt aber während der gesamten Laufzeit unverändert. Man baut also keine Schulden ab, was bedeutet: Keine Reduzierung der Belehnung und keine Verringerung der Hypothekarzinsen. Daraus ergeben sich entscheidende Vorteile: Die Steuerabzüge fallen höher aus, weil die Hypothekarschuld sich nicht verringert. Dank dieser Zusatzsicherheit (3a-Kapital) erhalten Kunden trotz hoher Hypothek attraktive Zinskonditionen. Die indirekte Amortisation gibt Ihnen eine größere finanzielle Freiheit. Sie zahlen in Ihre Säule 3a ein, tilgen damit indirekt Ihre Hypothekarschulden und profitieren von Steuervorteilen. Insbesondere Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln sollten eine indirekte Amortisation bevorzugen. Letztlich müssen Sie für sich entscheiden, was Ihnen wichtiger ist: Eine tiefere Hypothek und geringere Hypothekarzinsen mit der direkten Amortisation oder steigendes Vorsorgekapital und höhere Steuerabzüge mit der indirekten Amortisation.


Häufige Fragen

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Alle in der Schweiz wohnhaften Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen können in die Säule 3a investieren. Personen ohne berufliche Vorsorge dürfen nur 20% des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen.

Auch quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsbewilligung B dürfen in die Säule 3a einzahlen. Bis zum Erhalt der Niederlassungsbewilligung C zahlen diese die sogenannte Quellensteuer, die monatlich durch den Arbeitgeber vom Lohn in Abzug gebracht und an das zuständige Steueramt überwiesen wird. Entsprechend dürfen die ausländischen Arbeitnehmer die Einzahlungen in die gebundene dritte Säule, im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeiträge, vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Sobald man selbst steuerpflichtig ist, kann erstmals in die Säule 3a einbezahlt werden. Steuerpflichtig wird man in der Schweiz mit 18 Jahren. Ab dem 18ten Lebensjahr kann man in die dritte Säule einzahlen, vorausgesetzt man erzielt ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.

Nein, dieses Vermögen müssen Sie nicht versteuern. Es muss in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden, weil auch die Erträge steuerfrei sind.

Es gibt keine Vorgabe, wie viele 3a-Konten oder -Versicherungen Sie besitzen dürfen. Ab einem Vorsorgeguthaben von CHF 40'000 lohnt sich ein zweites 3a-Konto bzw. eine 3a-Versicherung. In der Regel sind zwei bis max. drei 3a-Konten oder -Versicherungen eine gute Lösung.

Bei der dritten Säule wird der Bezug des Vorsorgevermögens besteuert. Die Besteuerung fällt progressiv aus. Daher steigt der prozentuale Steuersatz mit steigendem Vorsorgekapital. Es lohnt sich also, das Vorsorgevermögen auf mehrere Konten zu verteilen und das Vermögen gestaffelt auszahlen zu lassen.

Wenn Sie nachweislich über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie die Säule 3a für maximal 5 Jahre weiterführen. Während dieser Zeit können Sie auch weiterhin Einzahlungen vornehmen.

Die ersten zwei Säulen (AHV und BVG) sind grundsätzlich dazu da, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung beizubehalten.

Doch gestaltet sich der "gewohnte Lebensstandard" sehr individuell. Menschen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 6'000 oder mehr, werden mit einer durchschnittlichen Rente aus den ersten beiden Säulen kaum zufrieden sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Person bereits vor der Pensionierung mit sehr wenig Geld auskommen musste. Die dritte Säule trägt im dritten Lebensabschnitt jedenfalls zum Erhalt einer gewissen Lebensqualität bei.

Heutzutage ist man bei der Pensionierung zwar in seinen 60ern, aber oft noch agil und unternehmungslustig. Diese Tatsache kombiniert mit viel Freizeit lässt die Ausgaben in die Höhe steigen. Wenn Sie früh genug mit dem Vorsorgesparen anfangen, können Sie mit einem kleinen Betrag viel bewegen.

Stand 2021 dürfen Sie maximal CHF 6'883 in die Säule 3a einzahlen. Sollten Sie mehrere 3a-Konten oder Versicherungen besitzen, gilt dieser Betrag für alle Konten/Versicherungen zusammen.

Sie können den Betrag, den Sie jährlich in Ihre Säule 3a einzahlen, vollumfänglich vom Einkommen abziehen. Zudem sind Guthaben und Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei. Die Steuerersparnis fällt je nach Wohnort und Einkommen unterschiedlich aus.

Grundsätzlich können Sie frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters das Geld aus der Säule 3a beziehen. Das Gesetz sieht aber auch Ausnahmen vor, in denen die Auszahlung vorzeitig möglich ist:

  • Wechsel in die Selbstständigkeit
  • Finanzierung von selbst genutztem Eigentum
  • Rückzahlung einer Hypothek
  • Umzug ins Ausland
  • Invalidität oder Tod

Sollten Sie sich für eine Versicherungslösung entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, sich gegen Tod und Erwerbsunfähigkeit zu versichern. Die Todesfallversicherung ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie wissen, dass Ihre Hinterbliebenen ohne Ihr Erwerbseinkommen mit finanziellen Problemen konfrontiert wären. Dies kann z.B. bei einer laufenden Hypothek für ein Eigenheim der Fall sein. Mit der Todesfallversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Hinterbliebenen in ihrem Zuhause bleiben wohnen bleiben können, sollte Ihnen etwas zustoßen.

Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls erwerbsunfähig werden, übernimmt die Versicherung ab dem beim Abschluss der Versicherung vereinbarten Zeitpunkt die Prämien für Sie, falls nötig bis zum Ablauf der Versicherung.

Diese Risiken können Sie nicht bei der Bank versichern.

Im Todesfall geht der Sparbetrag in der Regel an den Ehepartner oder den eingetragenen Partner. Ist dieser nicht vorhanden, sind die folgenden Personen begünstigt:

  • Direkte Nachkommen oder Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Maße unterstützt werden
  • Die Person, die in den letzten 5 Jahren bis zum Tod ohne Unterbrechung in einer Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt hat
  • Die Person, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommt

Ebenfalls begünstigt sind in späterer Reihenfolge Eltern, Geschwister und übrige Erben des Verstorbenen.

Bei der Säule 3b haben Sie die Möglichkeit, den/die Begünstigten frei zu wählen. Es können auch Personen begünstigt werden, die in keiner familiären Relation zum Verstorbenen stehen. Lediglich der gesetzliche Pflichtteil muss berücksichtigt werden.


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