Grundsätzlich sind Sie in der Schweiz krankenversicherungspflichtig.
Eine Anmeldung ist obligatorisch, also Pflicht, wenn Sie:
Als bereits Versicherter in einem EG-Land, in Island oder Norwegen besteht in Ausnahmefällen sogar keine Versicherungspflicht. Als Grenzgänger sind Sie nicht krankenversicherungspflichtig wenn Sie schon in einem EG-Land versichert sind.
Sie müssen Sie sich innerhalb von drei Monate nach der Niederlassung anmelden. Die Anmeldung ist bei der sog. Einwohnerkontrolle des Wohnorts nachzuweisen.
Sie können sich bei mehr als 80 verschiedenen Anbietern für Krankenversicherungen entweder online, schriftlich oder in einer Filiale anmelden. Dabei sollten Sie in jedem Fall umfangreiche Vergleiche von Anbietern und Tarifen einholen. So können oftmals mehrere tausend Franken im Jahr eingespart werden!
Als Prämie wird der Monatsbeitrag bezeichnet. Diesen zahlt der Versicherte an die Krankenkasse, unabhängig ob er Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht.
Als Franchise bezeichnet man den Selbstkostenanteil, auch Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung, für den Versicherten. Dieser ist variabel und hat Auswirkungen auf die Monatsprämie. Grundsätzlich gilt: Je höher die Franchise umso geringer die Prämie.
Kurz gesagt, Sie zahlen:
Beispiel: Bei jedem Arztbesuch bezahlen Sie die Rechnung selbst und reichen sie anschließend bei der Krankenkasse ein. Entscheidend ist nun die Franchise, welche Sie abgeschlossen haben.
Bei fiktiven Jahreskosten für Arztbesuche von 1000 CHF und einer Franchise von 500 CHF gilt ein Eigenanteil von
Somit zahlen Sie in diesem Beispiel 600 CHF pro Jahr als Eigenanteil, die verbleibenden 400 CHF werden von der Versicherung getragen.
Die Franchise kann also ein entscheidender Faktor für die jährlichen Kosten sein. Wer häufige Arztbesuche absehen kann, sollte eine niedrige Franchise wählen.
Haben Sie noch andere Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
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