1. Säule
Die erste Säule stellt eine obligatorische, also verpflichtende Versicherung für die ganze Bevölkerung dar. Sie dient der Existenzsicherung und der Vermeidung von Armut.
Dazu gehören u.a.:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Leistungen gemäss der Erwerbsersatzordnung (EO) bei Militärdienst, Zivilschutzdienst, Zivildienst oder Mutterschaft