Aufenthaltsbewilligung B

Die Aufenthaltsbewilligung B wird Angehörigen von EU- und EFTA-Mitgliedstaaten erstmalig für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Voraussetzung ist der Nachweis einer auf mindestens 365 Tage befristeten oder unbefristeten Anstellung. Sie wird Ausländern erteilt, die sich längerfristig für einen bestimmten Zweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

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