Was unterscheidet die B-Bewilligung von der C-Bewilligung?
Die B ist eine Aufenthaltsbewilligung auf Zeit, die C eine unbefristete Niederlassungsbewilligung. Für Bürgerinnen und Bürger der EU gilt die B 2026 jeweils 5 Jahre und wird verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, meist eine Stelle. Die C ist an keinen Zweck gebunden; nur ihr Ausweis wird alle 5 Jahre erneuert, und mit ihr ist jeder Stellen- und Kantonswechsel frei. Beim Lohn merken Sie den Unterschied am deutlichsten: Mit B zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer ab, mit C füllen Sie eine Steuererklärung aus.