Ausweis für die Aufenthaltsbewilligung

Im Juli 2021 ist in der Schweiz ein neuer Ausweis im Kreditkartenformat ohne Chip ausgegeben worden. Diesen Ausweis erhalten Personen, die Angehörige der Mitgliedsstaaten der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Europäischen Union (EU) sind. Der Ausweis wird ausserdem unter bestimmten Voraussetzungen auch an Drittstaatsangehörige ausgegeben. Diese müssen im Besitz einer Grenzgängerbewilligung sein, die der Ausländerkategorie G entspricht. Einen Ausweis erhalten Sie auch, wenn Sie ein erwerbstätiger Ehepartner oder eine erwerbstätige Ehepartnerin oder ein Kinde von Angehörigen sind, die in einer ausländischen Vertretung oder in einer staatlichen internationalen Organisation arbeiten, was der Ausländerkategorie Ci entspricht.

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