Das deutsche Aussensteuergesetz (AStG) stellt sicher, dass nach der Verlagerung von Vermögen und Einkommen in das Ausland, zum Beispiel in die Schweiz, auch weiterhin für einen gewissen Zeitraum die Besteuerung in Deutschland erfolgt. Nach dem Aussensteuergesetz unterliegen natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, sowie juristische Personen, die ihren Sitz oder den der Geschäftsleitung im Inland haben, grundsätzlich dem deutschen Steuerrecht. Das bedeutet, dass sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, und zwar mit ihrem weltweit erzielten Einkommen. Es gibt Möglichkeiten der legalen Steuervermeidung, die jedoch aus fiskalischer Sicht nicht erwünscht sind. Dafür gibt es das AStG, das die Steuervermeidung verhindern beziehungsweise erschweren soll.
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