Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit?
Drei Monate ab dem Zuzugsdatum. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Ihrem ersten Tag in der Schweiz – die Prämien für diese Monate zahlen Sie also nach. Wer sich Anfang März anmeldet und im Januar zugezogen ist, bekommt entsprechend drei Prämienrechnungen auf einmal.
Lassen Sie die Frist verstreichen, weist Ihre Wohngemeinde Sie einer Kasse zu. Auf Versicherer und Modell haben Sie dann keinen Einfluss mehr, und die zugewiesene Lösung ist in aller Regel teurer als eine selbst gewählte. Zusätzlich kann die Gemeinde einen Zuschlag erheben.
Für Neugeborene gilt dieselbe Frist ab Geburt. Wird das Kind rechtzeitig angemeldet, greift der Schutz ab dem ersten Lebenstag. Bei später Anmeldung darf die Kasse für Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangen – für die Grundversicherung nicht.
Praktisch heisst das: Kümmern Sie sich früh darum, aber ohne Hektik. Sie können die Kasse in Ruhe vergleichen und rückwirkend beitreten – der Schutz besteht ohnehin ab Tag eins. Wer schon vor dem Umzug eine Offerte einholt, hat die Anmeldung meist am ersten Tag erledigt und muss sich um Nachzahlungen nicht kümmern.