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Quellensteuer Schweiz 2026:
Tarife, Beispiele und Rückerstattung

Wie viel Quellensteuer wird Ihnen vom Lohn abgezogen, wie gross ist der Unterschied zwischen den Kantonen, und wann lohnt sich der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung? Die Grundlagen, mit echten Zahlen.

  • Spannweite 20264,3 – 15,4 %
  • Kantone erfasst26
  • Antragsfrist NOV31. März
  • Veranlagung ab120'000 CHF
Die Grundlage

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein Erhebungsverfahren. Statt dass Sie einmal im Jahr eine Steuererklärung einreichen und danach eine Rechnung erhalten, zieht Ihr Arbeitgeber die Einkommenssteuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an den Kanton. Auf der Lohnabrechnung erscheint sie als einzelne Position.

In diesem einen Betrag stecken alle vier Ebenen zusammen: die direkte Bundessteuer, die Kantons- und die Gemeindesteuer sowie, je nach Tarifcode, die Kirchensteuer. Genau deshalb fällt sie je nach Kanton so unterschiedlich aus: Die Steuerfüsse der Kantone und Gemeinden liegen weit auseinander.

Entscheidend für die Pflicht ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern Ihre Bewilligung. Wer in der Schweiz arbeitet und keine Niederlassungsbewilligung C besitzt, wird an der Quelle besteuert. Das gilt fuer Aufenthalter mit Ausweis B oder L ebenso wie für Grenzgänger, die täglich an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren.

Massgeblich ist bei Aufenthaltern der Wohnkanton, bei Grenzgängern der Kanton des Arbeitsorts. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, wechselt damit ab dem Folgemonat in den Tarif des neuen Kantons.

Was bleibt vom Lohn?

Die Quellensteuer ist nur einer von sechs Abzügen. AHV, ALV, NBU, KTG und die Pensionskasse kommen dazu und machen zusammen oft mehr aus als die Steuer selbst.

Nettolohn berechnen
Alle 26 Kantone

Quellensteuertarife nach Kanton 2026

Der Anteil am Bruttolohn, den die Quellensteuer ausmacht. Der Tarif ist progressiv, deshalb steht je Kanton eine Spanne von 4'000 bis 14'000 Franken Monatslohn.

Kanton Tarif Aalleinstehend Tarif Bverheiratet, ein Einkommen Tarif B2verheiratet, zwei Kinder
Aargau4,6 – 15,9 %1,3 – 11,1 %0,1 – 8,1 %
Appenzell Ausserrhoden6,9 – 16,9 %3,1 – 13,6 %0,3 – 11,2 %
Appenzell Innerrhoden6,3 – 14,4 %2,9 – 11,2 %1,0 – 9,1 %
Basel-Landschaft5,0 – 20,1 %0,7 – 13,6 %0,2 – 11,2 %
Basel-Stadt6,1 – 17,9 %0,0 – 14,0 %0,0 – 10,8 %
Bern8,5 – 19,7 %4,0 – 15,5 %0,0 – 12,1 %
Freiburg8,1 – 20,3 %3,9 – 15,0 %0,3 – 11,7 %
Genf5,1 – 19,3 %0,0 – 13,2 %0,0 – 8,0 %
Glarus6,5 – 15,9 %3,4 – 12,6 %0,3 – 10,0 %
Graubünden5,0 – 15,3 %0,2 – 11,2 %0,0 – 7,5 %
Jura9,3 – 21,4 %3,8 – 15,9 %0,5 – 13,0 %
Luzern6,5 – 15,2 %2,3 – 12,0 %0,3 – 9,3 %
Neuenburg8,4 – 21,7 %2,0 – 16,6 %0,0 – 13,0 %
Nidwalden5,4 – 13,0 %1,7 – 10,2 %0,2 – 7,6 %
Obwalden6,8 – 13,8 %3,3 – 11,7 %0,1 – 9,6 %
Schaffhausen5,8 – 15,7 %1,5 – 11,5 %0,2 – 8,7 %
Schwyz2,5 – 9,3 %0,2 – 6,9 %0,0 – 4,9 %
Solothurn7,6 – 19,8 %2,1 – 15,3 %0,2 – 11,7 %
St. Gallen6,6 – 17,0 %2,2 – 12,5 %0,1 – 9,0 %
Tessin6,4 – 18,4 %2,4 – 14,5 %0,2 – 10,5 %
Thurgau6,2 – 15,8 %1,1 – 12,0 %0,1 – 9,3 %
Uri5,9 – 13,4 %1,9 – 11,1 %0,2 – 8,7 %
Waadt4,5 – 19,8 %0,1 – 14,7 %0,0 – 11,5 %
Wallis3,9 – 19,7 %1,4 – 12,4 %0,0 – 8,7 %
Zug1,7 – 8,5 %0,1 – 5,1 %0,0 – 2,1 %
Zürich4,2 – 14,3 %1,7 – 10,7 %0,1 – 7,7 %

Ermittelt mit dem Rechner von lohncomputer auf Grundlage der amtlichen Tarifdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung für 2026, 35 Jahre, abgerufen am 21. September 2026. Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis führen keinen Tarif mit Kirchensteueranteil, Jura keinen ohne. Dort ändert der Umschalter nichts.

Drei Gruppen

Wer zahlt Quellensteuer?

Nicht der Pass entscheidet, sondern die Bewilligung und der Wohnsitz. Diese drei Gruppen sind betroffen, eine vierte ausdrücklich nicht.

Ausweis B, L, F oder N

Zuzüger ohne C-Bewilligung

Sie wohnen und arbeiten in der Schweiz, haben aber noch keine Niederlassungsbewilligung. Es gilt der Tarif Ihres Wohnkantons. Mit der C-Bewilligung endet die Quellensteuerpflicht ab dem Folgemonat.

Tägliche Rückkehr

Grenzgänger

Sie wohnen im Ausland und kehren in der Regel täglich dorthin zurück. Massgeblich ist der Kanton des Arbeitsorts. Für Deutschland begrenzt das Doppelbesteuerungsabkommen den Schweizer Abzug auf 4,5 Prozent.

Rückkehr am Wochenende

Wochenaufenthalter

Sie übernachten unter der Woche am Arbeitsort und fahren am Wochenende nach Hause. Steuerlich werden Sie wie Aufenthalter behandelt; der Lebensmittelpunkt entscheidet über den zuständigen Kanton.

Nicht betroffen sind Sie, wenn …

  1. Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen.
  2. Sie die Niederlassungsbewilligung C haben. Ab dem Folgemonat der Erteilung werden Sie ordentlich veranlagt.
  3. Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner Schweizer Bürgerrecht oder die C-Bewilligung hat und Sie in ungetrennter Ehe leben. Dann entfällt die Quellensteuer für beide.

Der Tarifcode auf der Lohnabrechnung

  • Aalleinstehend
  • Bverheiratet, nur eine Person verdient
  • Cverheiratet, beide verdienen
  • Halleinstehend mit Kindern im eigenen Haushalt
  • 0–9Anzahl der Kinderabzüge
  • Y / Nmit oder ohne Kirchensteueranteil
Einmal durchgerechnet

Rechenbeispiel: Grenzgänger aus Deutschland

8'000 Franken Monatsbrutto, 35 Jahre, ledig, ohne Kinder, Steuerklasse I, kein Kirchenmitglied, Wohnsitz Deutschland. Umgerechnet zu 1.05 Franken je Euro. Die graue Spalte zeigt den Anteil am Bruttolohn.

Monatsabrechnung

Bruttolohn 8'000.00 CHF · 8'400.00 EUR

Abzüge in der Schweiz

AHV, IV und EO5,30 %− 424.00 CHF
Arbeitslosenversicherung1,10 %− 88.00 CHF
Nichtberufsunfall1,44 %− 115.20 CHF
Krankentaggeld0,45 %− 36.00 CHF
Pensionskasse5,93 %− 474.10 CHF
Quellensteuer, 4,5 % nach Doppelbesteuerungsabkommen4,50 %− 360.00 CHF
Summe Schweiz18,72 %− 1'497.30 CHF

Abzüge in Deutschland

Lohnsteuer, Steuerklasse I25,19 %− 2'116.08 EUR
Solidaritätszuschlag0,86 %− 72.02 EUR
Kirchensteuer0,00 %− 0.00 EUR
abzüglich angerechneter Schweizer Quellensteuer4,50 %+ 360.00 CHF
Summe Deutschland21,55 %− 1'723.90 CHF
Tatsächlicher Nettolohn · 59,7 % vom Brutto 4'778.80 CHF

Das sind 5'017.74 Euro. Zusammen gehen 3'221.20 Franken ab, 40,3 % des Bruttolohns.

Die Schweizer Quellensteuer wird nicht zweimal abgezogen: Deutschland rechnet sie auf die Einkommensteuer an. Sie erscheint deshalb in der Schweizer Spalte als Abzug und in der deutschen als Gutschrift. Die deutschen Werte folgen dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums; Freibeträge, weitere Einkünfte und die Krankenversicherung sind darin nicht berücksichtigt.

Der Unterschied, der Geld bringt

Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung?

Der Tarif enthält Pauschalen für Berufskosten, Versicherungsprämien und Kinderabzüge. Wer höhere tatsächliche Abzüge hat, zahlt mit der Pauschale zu viel und holt sich die Differenz nur über eine Steuererklärung zurück.

Standardfall

Es bleibt bei der Quellensteuer

Der Abzug vom Lohn ist abschliessend. Sie geben keine Steuererklärung ab.

  • Kein Aufwand und keine Fristen.
  • Keine Nachzahlung zu befürchten.
  • Ein falscher Tarifcode bleibt trotzdem korrigierbar.
  • Keine Rückerstattung, auch wenn Sie hohe Abzüge hätten.
  • Säule 3a, Pensionskassen-Einkäufe und Weiterbildung wirken sich nicht aus.
Pflicht ab 120'000 CHF · sonst auf Antrag

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Sie reichen eine vollständige Steuererklärung ein. Die bezahlte Quellensteuer wird angerechnet.

  • Säule 3a, Pensionskassen-Einkäufe, langer Arbeitsweg, Weiterbildung, Schuldzinsen und Unterhaltszahlungen zählen.
  • Die bereits bezahlte Quellensteuer wird vollständig angerechnet.
  • Ab 120'000 Franken Bruttojahreslohn ohnehin zwingend.
  • Bindet Sie bis zum Ende der Quellensteuerpflicht, auch in mageren Jahren.
  • Eine Nachzahlung ist möglich, wenn Ihre Abzüge unter der Pauschale liegen.
In vier Schritten

So beantragen Sie die nachträgliche ordentliche Veranlagung

Beide Wege, Tarifkorrektur und Steuererklärung, haben dieselbe Frist: den 31. März des Folgejahres. Sie ist nicht erstreckbar.

  1. Lohnabrechnung prüfen

    Stimmen Tarifcode, Zivilstand, Kinderzahl und Kirchensteuer? Ein veralteter Code nach Heirat, Geburt oder Kirchenaustritt ist der häufigste Grund für einen zu hohen Abzug. Vergleichen Sie den Code mit der Tabelle weiter oben.

  2. Ausrechnen, ob es sich lohnt

    Addieren Sie Ihre tatsächlichen Abzüge: Einzahlungen in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Fahrt- und Verpflegungskosten, Weiterbildung, Schuldzinsen, Unterhaltszahlungen. Liegen sie deutlich über der Pauschale im Tarif, bringt die Steuererklärung Geld.

  3. Antrag beim Wohnkanton stellen

    Der Antrag geht an das Steueramt Ihres Wohn- oder Arbeitskantons, schriftlich und bis zum 31. März. Ab 120'000 Franken Bruttojahreslohn brauchen Sie keinen Antrag, weil die Veranlagung von Amtes wegen erfolgt.

  4. Steuererklärung einreichen und Belege sammeln

    Der Kanton stellt Ihnen die Formulare zu. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird vollständig angerechnet; die Differenz wird erstattet oder nachgefordert. Bedenken Sie, dass der Entscheid Sie auch für die Folgejahre bindet.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Zwei Beispiele aus der Praxis

Ob sich der Antrag lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viele individuelle Abzüge zusammenkommen. Zwei erfundene Fälle zeigen den Unterschied. Die Quellensteuer darin ist mit demselben Rechner ermittelt wie die Tabelle oben.

L
Ausweis B · Wohnsitz Zürich

Lena Brunner

29 Jahre · ledig · keine Kinder · Marketing-Fachfrau

Ihre Situation

Jahreslohn brutto78'000 CHF
WohnkantonZürich
Säule 3akeine Einzahlung
Arbeitswegzehn Minuten zu Fuss
Quellensteuer bezahlt, Tarif A0N5'678 CHF
Anteil am Bruttolohn7,28 %
Entlastung durch Abzüge 0 CHF
Antrag lohnt sich nicht Lena hat keine Abzüge, die über die Pauschalen im Tarif hinausgehen. Es gibt also nichts zurückzuholen, und der Antrag würde sie bis zum Ende ihrer Quellensteuerpflicht binden.

Würde sie 7'000 Franken in die Säule 3a einzahlen, sänke ihre Steuer nach diesem Tarif um rund 900 Franken im Jahr.

M
Ausweis B · Wohnsitz Basel-Landschaft

Marc Weber

41 Jahre · verheiratet · zwei Kinder · IT-Projektleiter

Seine Situation

Jahreslohn brutto135'000 CHF
WohnkantonBasel-Landschaft
Säule 3a und Pensionskassen-Einkauf17'000 CHF
Arbeitsweg und Kinderbetreuung9'000 CHF
Quellensteuer bezahlt, Tarif B2N10'611 CHF
Steuer auf die gekürzte Bemessung5'134 CHF
Entlastung durch Abzüge rund 5'477 CHF
Rückerstattung Marc liegt über 120'000 Franken und wird ohnehin nachträglich veranlagt. Seine 26'000 Franken Abzüge senken die Bemessungsgrundlage. Nach diesem Tarif wirken sie mit 21,1 Prozent.

Der Antrag entfällt bei ihm: ab 120'000 Franken Bruttojahreslohn ist die Veranlagung Pflicht, nicht Wahl.

Vereinfachte Beispielrechnungen mit frei erfundenen Personen. Die Quellensteuer ist mit dem Rechner von lohncomputer auf Grundlage der ESTV-Tarifdaten 2026 ermittelt. Die Entlastung ist die Wirkung der Abzüge auf denselben Tarif und damit eine Näherung. Der endgültige Betrag ergibt sich erst aus der Veranlagung durch den Kanton und hängt zusätzlich von Gemeinde, Konfession, Vermögen und weiteren Abzügen ab. Eigene Situation berechnen

Für Grenzgänger

Schweiz und Deutschland im Vergleich

Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, hat es mit zwei Steuersystemen zu tun. Sie schliessen sich nicht aus, sondern greifen ineinander. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, wer was bekommt.

 SchweizDeutschland
Abzug vom Lohn4,5 % Quellensteuer, bei 8'000 Franken also 360.00 Franken im Monat. Dazu AHV, ALV, NBU, Krankentaggeld und Pensionskasse.Kein Abzug durch den Schweizer Arbeitgeber. Die deutsche Steuer wird über die Einkommensteuererklärung fällig.
Wer besteuert das EinkommenNur begrenzt: 4,5 % als Vorauszahlung, mehr darf die Schweiz nach dem Abkommen nicht nehmen.Vollständig. Deutschland besteuert den Schweizer Lohn nach deutschem Recht.
Was mit dem Abzug geschiehtBleibt beim Schweizer Kanton.Wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, nicht zusätzlich erhoben.
VoraussetzungGültige Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts beim Arbeitgeber. Ohne sie zieht der Arbeitgeber den vollen Kantonstarif ab.Anlage N-Gre zur Einkommensteuererklärung.
SteuererklärungIn der Regel nicht nötig. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung ist für Grenzgänger nur in Sonderfällen möglich.Pflicht. Dort machen Sie auch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge geltend.
SozialversicherungGrundsätzlich in der Schweiz, weil dort gearbeitet wird. Bei der Krankenversicherung besteht ein Wahlrecht.Nur bei mehr als 25 Prozent Tätigkeit im Wohnsitzstaat wechselt die Zuständigkeit.

Die Schweizer Zahlen stammen aus derselben Quelle wie die Tarifabelle oben. Zur deutschen Seite nennen wir bewusst keine Beträge: wie hoch Ihre Einkommensteuer ausfällt, hängt an Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Einkünften und gehört in eine Beratung, nicht in eine Beispieltabelle.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Quellensteuer

Alle ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C, die in der Schweiz wohnen oder als Grenzgänger hier arbeiten. Entscheidend ist die Bewilligung, nicht die Staatsangehörigkeit. Sobald Sie den Ausweis C erhalten oder eine Person mit Schweizer Bürgerrecht beziehungsweise C-Bewilligung heiraten, endet die Quellensteuerpflicht im Folgemonat.

Er steht auf jeder Lohnabrechnung, meist direkt bei der Position «Quellensteuer». Der Buchstabe steht für den Zivilstand, die Ziffer für die Kinderabzüge, der Endbuchstabe für die Kirchensteuer. Prüfen Sie ihn nach jeder Veränderung Ihrer Lebenssituation. Ein veralteter Code ist der häufigste Grund für einen zu hohen Abzug.

Ab einem Bruttojahreslohn von 120'000 Franken ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung zwingend. Sie erhalten dann von sich aus eine Steuererklärung und müssen sie einreichen. Unterhalb dieser Grenze können Sie die Veranlagung beantragen, müssen es aber nicht.

Bis zum 31. März des Folgejahres. Diese Frist gilt sowohl für den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung als auch für eine Tarifkorrektur, und sie ist nicht erstreckbar. Für das Steuerjahr 2026 ist der 31. März 2027 der letzte Tag.

Der Tarif enthält Pauschalen für Berufskosten, Versicherungsprämien, Sozialabzüge und Kinderabzüge. Nicht enthalten sind unter anderem Einzahlungen in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, überdurchschnittliche Fahrt- und Verpflegungskosten, Weiterbildungskosten, Schuldzinsen und Unterhaltszahlungen. Genau diese Positionen machen eine Steuererklärung interessant.

4,5 Prozent des Bruttolohns. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland begrenzt den Schweizer Zugriff auf diesen Satz, sofern Sie eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung Ihres deutschen Finanzamts vorlegen. Versteuert wird der Lohn anschließend in Deutschland, wobei die Schweizer Quellensteuer angerechnet wird.

Der Tarifcode ändert sich, und zwar ab dem Folgemonat des Ereignisses. Melden Sie die Änderung Ihrem Arbeitgeber, damit er den richtigen Tarif anwendet. Wurde zu spät gemeldet, holen Sie die Differenz über eine Tarifkorrektur zurück, wieder bis zum 31. März des Folgejahres.

Weil der Tarif Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer in einem Satz zusammenfasst und die kantonalen Steuerfüsse weit auseinanderliegen. Bei 8'000 Franken Monatslohn zahlt eine ledige Person ohne Kirchensteuer in Zug 340.00 Franken, in Neuenburg 1'234.40 Franken. Massgeblich ist bei Aufenthaltern der Wohnkanton, bei Grenzgängern der Kanton des Arbeitsorts.

Beratung

Unsicher, welcher Tarif für Sie gilt?

Ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt, hängt an Ihren tatsächlichen Abzügen und daran, ob Sie sich auch für die Folgejahre binden wollen. Sagen Sie uns, in welchem Kanton Sie arbeiten und wie Ihre Situation aussieht. Unsere Partner schauen sich Ihren Fall an.

  • Kostenlos und unverbindlichSie gehen keine Verpflichtung ein
  • Auf Deutsch, Englisch und FranzösischBeratung zu Quellensteuer, Veranlagung und Abzügen

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