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Grenzgängerbewilligung G Schweiz 2026: beantragen, Kosten, Unterlagen

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, braucht ab einer Stelle von mehr als drei Monaten den Ausweis G. Wer ihn beantragt, welche Unterlagen die Kantone verlangen, was er kostet und was danach zu melden ist.

  • Gebühr höchstens65 CHF
  • Gültig bis zu5 Jahre
  • Rückkehr nach Hause1 x pro Woche
  • Ohne Bewilligung bis3 Monate
Grundlagen

Was ist die Grenzgängerbewilligung G?

Die Grenzgängerbewilligung G erlaubt Staatsangehörigen der EU und der EFTA, in der Schweiz zu arbeiten und im Ausland zu wohnen. Sie beruht auf dem Freizügigkeitsabkommen: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf die Bewilligung.

  • Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat und eine Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz.
  • Rückkehr mindestens einmal pro Woche an den ausländischen Wohnort. Wer unter der Woche in der Schweiz übernachtet, meldet sich bei der Gemeinde als Wochenaufenthalter an; eine zweite Bewilligung braucht es dafür nicht.
  • Keine Grenzzone mehr. Früher mussten Grenzgänger in einer Zone entlang der Grenze wohnen und arbeiten. Für Bürgerinnen und Bürger der EU und der EFTA gilt das nicht mehr: Sie dürfen überall in der EU wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten, seit 2025 auch Staatsangehörige Kroatiens.
  • Stellen bis drei Monate im Kalenderjahr brauchen keine Bewilligung. Dafür gibt es das Meldeverfahren: Der Arbeitgeber meldet Sie spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn online über EasyGov.

Quelle: Staatssekretariat für Migration, Ausweis G EU/EFTA und Weisungen zur Verordnung über die Personenfreizügigkeit, Stand Januar 2026.

Die häufigste Frage

Wer beantragt die Grenzgängerbewilligung?

Nach Bundesrecht reichen grundsätzlich Sie selbst die Unterlagen ein. In der Praxis übernimmt das in den meisten Kantonen Ihr Arbeitgeber. Zuständig ist immer das Migrationsamt des Kantons, in dem Sie arbeiten, nicht der Ort, an dem Sie wohnen.

KantonWer reicht einWie
Zürich, St. Gallen, Thurgau, Aargau, NeuenburgDer ArbeitgeberOnline über EasyGov, im Aargau und im Thurgau auch mit Papierformular
Basel-StadtDer ArbeitgeberOnline-Formular des Kantons oder per Post
Basel-Landschaft, WaadtDer Arbeitgeber, beide unterschreibenOnline oder mit Formular (Basel-Landschaft GG1, Waadt G1)
Solothurn, JuraDer ArbeitgeberMit dem kantonalen Formular per Post, im Jura auch per Mail
Wallis, GraubündenDer ArbeitgeberÜber die Gemeinde am Arbeitsort
GenfSie selbst oder der ArbeitgeberOnline über ein Personen- oder Firmenkonto, auf Papier nur am Schalter
TessinSie selbstSeit August 2026 nur noch online
SchaffhausenVom Kanton nicht festgelegtOnline, per Post oder am Schalter

Stand September 2026, nach den Merkblättern und Formularseiten der kantonalen Migrationsämter. Einzelheiten ändern sich; massgeblich ist die Seite Ihres Arbeitskantons.

Schritt für Schritt

In fünf Schritten zum Ausweis G

Das Gesuch muss vor dem ersten Arbeitstag beim Amt sein. Ob Sie schon arbeiten dürfen, bevor der Ausweis da ist, regeln die Kantone unterschiedlich.

  1. Arbeitsvertrag unterschreiben

    Grundlage ist ein Vertrag mit einem Arbeitgeber in der Schweiz. Bei einer Dauer von höchstens drei Monaten im Kalenderjahr genügt das Meldeverfahren, ab mehr als drei Monaten braucht es die Bewilligung.

  2. Gesuch vor Arbeitsbeginn einreichen

    Meist reicht der Arbeitgeber das Gesuch beim Migrationsamt des Arbeitskantons ein, mit Kopie Ihres Ausweises und dem Vertrag. In Solothurn dauert die Bearbeitung meist 7 bis 10 Arbeitstage.

  3. Foto und Unterschrift erfassen lassen

    Das Amt lädt Sie zur Erfassung ein, etwa im Thurgau in Frauenfeld oder Weinfelden, in der Waadt in Lausanne. Ein eigenes Passfoto brauchen Sie deshalb meist nicht; Genf verlangt eines.

  4. Arbeit aufnehmen und Ausweis erhalten

    Im Aargau, in Genf, im Jura und in Neuenburg dürfen Sie arbeiten, sobald das vollständige Gesuch eingegangen ist, in Basel-Landschaft spätestens drei Arbeitstage danach. Solothurn erlaubt den Stellenantritt erst mit der Bewilligung. Der Ausweis geht meist an den Arbeitgeber, in Genf nach rund zwölf Wochen.

  5. Änderungen melden und verlängern

    Ein neuer Arbeitgeber, ein anderer Arbeitsort oder eine neue Adresse sind vor dem Wechsel zu melden. Den Ausweis legen Sie spätestens zwei Wochen vor Ablauf zur Verlängerung vor.

Checkliste

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die Grundausstattung ist in allen Kantonen gleich. Einzelne Kantone verlangen mehr.

  • Gesuchsformular des Arbeitskantons, meist vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben, oder die Eingabe über EasyGov.
  • Kopie von Pass oder Personalausweis, gut lesbar und gültig. Im Tessin muss die Kopie auf einem Gendarmerie-Posten beglaubigt werden.
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung mit Beginn, Dauer, Pensum und Arbeitsort.
  • Wohnsitzbescheinigung Ihrer Gemeinde, in Deutschland die Meldebescheinigung. Verlangt wird sie in Zürich, St. Gallen (höchstens sechs Monate alt), Solothurn, Schaffhausen (im Original, höchstens 30 Tage alt) und im Wallis. Eine Bescheinigung über das Grenzgebiet gibt es nicht mehr.
  • Passfoto nur in Genf. Sonst erfasst das Amt Foto und Unterschrift selbst.

Stand September 2026, nach den Merkblättern der Migrationsämter Zürich, St. Gallen, Solothurn, Schaffhausen, Wallis, Genf, Tessin, Thurgau, Aargau und Basel. In St. Gallen und Schaffhausen müssen Unterlagen, die nicht auf Deutsch sind, übersetzt sein.

15 Grenzkantone

Was kostet die Grenzgängerbewilligung? Kosten je Kanton 2026

Für Bürgerinnen und Bürger der EU und der EFTA darf ein Kanton für Ausstellung oder Verlängerung des Ausweises G höchstens 65 Franken verlangen, Foto, Unterschrift und Karte eingeschlossen. Die meisten Kantone verlangen genau diesen Betrag, einige rechnen den Versand dazu. Waadt, Wallis und Tessin liegen mit 70 und 75 Franken darüber.

KantonAusstellungVerlängerungHinweis
Zürich65 CHF65 CHFStellenwechsel 65 CHF, neue Auslandadresse 30 CHF
Basel-Stadt65 CHF65 CHFKanton erhebt die Höchstgebühr des Bundes
Basel-Landschaft65 CHF65 CHFKanton erhebt die Höchstgebühr des Bundes; Rechnung an den Arbeitgeber
Aargau65 CHF plus Portohöchstens 65 CHFÄnderungen kosten extra, Rechnung an den Arbeitgeber
Schaffhausenhöchstens 65 CHFhöchstens 65 CHFKanton nennt keinen Betrag
Thurgau65 CHF plus Porto65 CHFAdressänderung 30 CHF
St. Gallen65 CHF plus 5 CHF Einschreibenhöchstens 65 CHFVersandgebühr nach Mitteilung des Kantons von 2020
Solothurn65 CHFhöchstens 65 CHFArbeit erst mit Bewilligung
Jurahöchstens 65 CHFhöchstens 65 CHFKanton nennt keinen Betrag; Rechnung an den Arbeitgeber
Neuenburg65 CHF65 CHFAdressänderung ohne neuen Ausweis 30 CHF
Genf65 CHF65 CHFArbeitgeberwechsel 65 CHF
Waadt70 CHF70 CHF65 CHF plus 5 CHF Versand; Arbeitgeberwechsel 55 CHF
Wallis70 CHF70 CHFArbeitgeberwechsel 55 CHF; Preisliste von 2023
Tessin75 CHF75 CHFBetrag vom Kanton nicht aufgeschlüsselt
Graubünden65 CHF plus 5 CHF Versand65 CHF plus 5 CHF VersandAngabe des Kantons von 2020

Obergrenze: Art. 8 Abs. 4 der Gebührenverordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz (GebV-AIG). Kantonsbeträge nach den Gebührenverordnungen und Informationsseiten der Kantone, abgerufen im September 2026: Zürich LS 142.21, Basel-Stadt SG 519.400, Basel-Landschaft SGS 112.11, Aargau SAR 662.111, Thurgau RB 142.211, St. Gallen sGS 453.7, Neuenburg RSN 132.07, Genf Tableau des taxes OCPM 2026, Waadt und Tessin Kantonsseite zum Permis G, Wallis Preisliste des Migrationsamts (2023), Graubünden Medienmitteilung vom 29.01.2020. Für die übrigen Kantone gilt die Obergrenze des Bundes.

Nach der Erteilung

Gültigkeit, Verlängerung und Meldepflichten

Wie lange die Bewilligung gilt

  • 5 Jahre bei einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag ab einem Jahr.
  • Für die Vertragsdauer bei einem Vertrag von mehr als drei Monaten und unter einem Jahr.
  • Verlängerung um weitere fünf Jahre, solange Sie arbeiten. Vorlegen spätestens zwei Wochen vor Ablauf; viele Kantone schicken dem Arbeitgeber vorher eine Verfallsanzeige.
  • Stellenverlust: Die Bewilligung erlischt mit dem Ende der Erwerbstätigkeit; der Ausweis geht zurück. Arbeitslosengeld beziehen Grenzgänger in der Regel im Wohnland.

Was Sie melden müssen

  • Neuer Arbeitgeber oder anderer Arbeitsort in der Schweiz, und zwar vor Aufnahme der neuen Tätigkeit. Weil der Arbeitgeber im Ausweis steht, gibt es dann einen neuen Ausweis.
  • Neue Adresse im Ausland, in Schaffhausen und St. Gallen mit neuer Wohnsitzbescheinigung.
  • Wechsel in die Selbständigkeit: möglich, mit Nachweis der selbständigen Tätigkeit.
  • Kantonswechsel: Grenzgänger dürfen in der ganzen Schweiz arbeiten; der Wechsel ist erlaubt, aber meldepflichtig. Wer eine Meldung unterlässt, kann bestraft werden.
Für Grenzgänger aus Deutschland

Welche Vorteile hat der Grenzgängerstatus beim Steuern?

Der steuerliche Grenzgängerstatus hängt nicht am Ausweis G, sondern am Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Wer ihn hat, zahlt in der Schweiz nur eine kleine Quellensteuer und versteuert den Lohn in Deutschland.

  • Höchstens 4,5 Prozent Quellensteuer in der Schweiz statt des vollen kantonalen Tarifs. Bei 8'000 Franken Monatslohn sind das 360 Franken.
  • Anrechnung in Deutschland: Die 4,5 Prozent werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, nicht zusätzlich erhoben.
  • Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1 vom deutschen Finanzamt, die Sie dem Arbeitgeber geben. Sie gilt ein Jahr und wird für das Folgejahr ohne neuen Antrag erteilt; den Vordruck Gre-2 gibt es seit 2024 nicht mehr. Ohne Bescheinigung zieht der Arbeitgeber den vollen Tarif ab.
  • Seit 2026: 20 Prozent Pendeltage genügen. Wer an mindestens 20 Prozent der Arbeitstage pendelt, gilt als regelmässig zurückkehrend; bis zu 80 Prozent Homeoffice schaden dem Status nicht.
  • 60-Tage-Regel: Wer an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht nach Hause zurückkehrt, verliert den Status. Der Arbeitgeber bescheinigt diese Tage auf dem Vordruck Gre-3.

Was am Ende netto bleibt, rechnet unser Nettolohnrechner für Grenzgänger mit Schweizer Abzügen und deutscher Steuer aus. Wie die Quellensteuer für alle anderen funktioniert, steht auf der Seite Quellensteuer Schweiz 2026.

Quellen: Art. 15a Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz mit Änderungsprotokoll vom 21.08.2023, in Kraft seit 27.11.2025 (Bundestags-Drucksache 21/1902); BMF-Schreiben vom 07.12.2023 zu den Vordrucken Gre-1 bis Gre-5; Kantonales Steueramt Zürich, Informationsblatt deutsche Grenzgänger. Andere Nachbarländer: Grenzgänger aus Frankreich werden in acht Kantonen (Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis) in Frankreich besteuert, in Genf an der Quelle; für Italien gilt seit 2024 ein neues Abkommen; Grenzgänger aus Österreich zahlen die volle Schweizer Quellensteuer.

Die nächsten Schritte

Nach der Bewilligung: Nettolohn und Krankenversicherung

Mit dem Arbeitsvertrag stehen zwei Entscheidungen an, die mehr Geld bewegen als die Bewilligung selbst.

Was bleibt vom Schweizer Lohn?

AHV, Pensionskasse, 4,5 Prozent Quellensteuer und die deutsche Einkommensteuer: Der Nettolohnrechner zeigt Ihren Monatslohn in Franken und Euro, mit den Steuerregeln 2026.

Nettolohn berechnen

Krankenversicherung: drei Monate Zeit

Ab dem ersten Arbeitstag haben Sie drei Monate, um zwischen Schweizer Grundversicherung und deutscher Krankenversicherung zu wählen. Die Wahl gilt, solange Sie ohne Unterbrechung Grenzgänger sind.

Varianten und Kosten vergleichen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Grenzgängerbewilligung

Das Gesuch geht vor Arbeitsbeginn an das Migrationsamt des Kantons, in dem Sie arbeiten. In den meisten Kantonen reicht Ihr Arbeitgeber es online über EasyGov oder mit dem kantonalen Formular ein, zusammen mit einer Kopie Ihres Passes und dem Arbeitsvertrag. Danach erfasst das Amt Foto und Unterschrift. In Solothurn dauert die Bearbeitung meist 7 bis 10 Arbeitstage, in Genf kommt der Ausweis nach rund 12 Wochen.

Fast überall genügen drei Unterlagen: das Gesuchsformular des Kantons, eine Kopie von Pass oder Personalausweis und der Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung. Zürich, St. Gallen, Solothurn, Schaffhausen und das Wallis verlangen zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung Ihrer Gemeinde, in St. Gallen höchstens 6 Monate alt, in Schaffhausen höchstens 30 Tage. Ein Passfoto brauchen Sie meist nicht, weil das Amt Foto und Unterschrift selbst erfasst; nur Genf verlangt eines.

Für Bürgerinnen und Bürger der EU und der EFTA darf ein Kanton für Ausstellung oder Verlängerung des Ausweises G höchstens 65 Franken verlangen, Foto, Unterschrift und Karte eingeschlossen. So steht es in der Gebührenverordnung des Bundes. Zürich, Basel, Genf und Neuenburg verlangen genau 65 Franken, Waadt und Wallis 70 Franken mit Versand, das Tessin 75 Franken. Die Rechnung geht häufig an den Arbeitgeber.

Nach Bundesrecht reichen grundsätzlich Sie selbst die Unterlagen ein. In der Praxis übernimmt das in den meisten Kantonen Ihr Arbeitgeber, etwa in Zürich, St. Gallen, im Aargau, im Thurgau und in Basel, meist online über EasyGov. In Basel-Landschaft und der Waadt unterschreiben beide. In Genf und im Tessin stellen Sie das Gesuch auch selbst. Zuständig ist der Kanton, in dem Sie arbeiten. Bei Einsätzen bis 3 Monate meldet immer der Arbeitgeber.

Die Grenzgängerbewilligung G erlaubt Staatsangehörigen der EU und der EFTA, in der Schweiz zu arbeiten und im Ausland zu wohnen. Sie müssen mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort zurückkehren. Eine Grenzzone gibt es für sie nicht mehr: Sie dürfen überall in der EU wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten. Bei einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag ab einem Jahr gilt die Bewilligung 5 Jahre.

Für Stellen bis 3 Monate im Kalenderjahr gibt es keine Bewilligung, sondern das Meldeverfahren: Ihr Arbeitgeber meldet Sie spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn online über EasyGov. Ab mehr als 3 Monaten braucht es die Grenzgängerbewilligung G, beantragt vor Arbeitsbeginn beim Migrationsamt des Arbeitskantons. Wer unter der Woche in der Schweiz übernachtet, meldet sich zusätzlich bei der Gemeinde als Wochenaufenthalter an.

Der Grenzgängerausweis ist der Ausweis G: eine Karte im Kreditkartenformat ohne Chip, mit Foto, Unterschrift und dem Namen Ihres Arbeitgebers. Er belegt Ihre Bewilligung. Weil der Arbeitgeber darauf steht, gibt es bei einem Stellenwechsel einen neuen Ausweis. Bei einem unbefristeten Vertrag gilt er 5 Jahre, und für Bürgerinnen und Bürger der EU kostet er höchstens 65 Franken.

Vier Dinge: Kehren Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort zurück. Melden Sie einen neuen Arbeitgeber, einen anderen Arbeitsort oder eine neue Adresse vor dem Wechsel dem Migrationsamt. Legen Sie den Ausweis spätestens 2 Wochen vor Ablauf zur Verlängerung vor. Und entscheiden Sie innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland krankenversichern.

Wer in Deutschland wohnt, zahlt in der Schweiz höchstens 4,5 Prozent Quellensteuer statt des vollen kantonalen Tarifs, bei 8'000 Franken Monatslohn also 360 Franken. Die 4,5 Prozent werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Voraussetzung ist die Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1 vom Finanzamt. Seit 2026 genügt es, an mindestens 20 Prozent der Arbeitstage zu pendeln; mehr als 60 Tage ohne Rückkehr kosten den Status.

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