Die Aufenthaltsbewilligung L ist für Ausländer, die sich über einen begrenzten Zeitraum mit oder ohne Erwerbstätigkeit für einen bestimmten Aufenthaltszweck in der Schweiz aufhalten. Regelmässig handelt es sich um einen Zeitraum von weniger als einem Jahr. Anspruchsberechtigt sind Angehörige der EU beziehungsweise der EFTA, die in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten bis zu einem Jahr nachweisen können.
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