Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule im Drei-Säulen-System der Schweiz. Die BVG ist eine obligatorische Versicherung, in der alle Arbeitnehmer versichert sind, die bereits in der ersten Säule abgesichert sind. sie beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses und ab einem Mindestalter von 17 Jahren. Bis zum 24. Lebensjahr deckt die berufliche Vorsorge lediglich die Risiken Individualität und Tod ab. Danach wird zusätzlich für die Altersvorsorge gespart. Die Leistungen aus der BVG sollen zusammen mit den Leistungen aus der AHV/IV ermögliche, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter fortzusetzen.
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