Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 11. August 1971 zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen. Inhalt ist, eine Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen zu vermeiden. Massgeblich ist die Frage, welchem Staat bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Besteuerungsrecht zusteht, wobei zwischen den verschiedenen Einkunftsarten differenziert wird, unter anderem nach Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und selbstständiger Arbeit, nach Veräusserungs- und Unternehmensgewinnen, nach Ruhegehältern und sowie Einkünften von Musikern, Artisten, Sportlern und Künstlern.
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