Grenzgänger Jobs Schweiz

Sie wohnen in Deutschland und planen, als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten? lohncomputer unterstützt Sie bei Ihren Überlegungen mithilfe von Checklisten und wichtigen Tipps zur Jobsuche. Natürlich finden Sie hier auch tagesaktuelle Jobangebote für die Schweiz sowie einen kostenlosen Brutto-Netto-Rechner, mit dem Sie anhand weniger Angaben Ihr zukünftiges Nettogehalt berechnen können.

Zu den Jobangeboten

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Als Grenzgänger einen Job in der Schweiz finden

Die Entscheidung steht fest - Sie möchten in der Schweiz arbeiten. Nun gilt es, eine Stelle zu finden, die Ihren Qualifikationen und vor allem Ihrer Vorstellung entspricht. Sie können gleich loslegen, denn Sie benötigen in der Schweiz keine Arbeitsbewilligung. Lassen Sie sich bei der Suche und der Wahl der richtigen Stelle Zeit, informieren Sie sich richtig und gründlich, denn Sie haben einen großen Schritt vor sich. Wir begleiten Sie dabei und geben Ihnen die wichtigsten Tipps und Adressen:

Die ersten Schritte zum neuen Job

Der Bewerbungsprozess in der Schweiz unterscheidet sich nicht wesentlich vom Prozess in Deutschland, wobei viele Firmen in der Schweiz auf Bewerberpools setzen. Stellen Sie also am besten gleich Ihre Unterlagen in digitaler Form zusammen und aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf. Damit können Sie sich bei diesen Pools registrieren, Ihre Dokumente hochladen und sich gleich auf freie Stellen bewerben. In der Schweiz haben Zertifikate, Arbeitszeugnisse und Diplome einen hohen Stellenwert. Seien Sie also in der Hinsicht nicht zu bescheiden und zeigen Sie, was Sie können. Achten Sie auch darauf, gute Referenzen zur Hand zu haben, die der potenzielle Arbeitgeber auf Wunsch kontaktieren kann.


Jobbörsen und Personalvermittler

In der Schweiz führen viele Wege zum Traumjob. Die zwei beliebtesten und effektivsten Wege sind Jobbörsen und Personalvermittler. Viele große Firmen schreiben Ihre Stellen auf den großen Schweizer Online Jobbörsen aus:


Um möglichst keine Stelle zu verpassen, die zu Ihrem Profil passt, empfehlen wir Ihnen, sich parallel bei einem oder zwei Personalvermittlern aus der gewünschten Job-Zielregion zu bewerben. Diese kommen direkt auf Sie zu, sobald eine Stelle zu Ihrem Profil und Ihrer Vorstellung passt. Ein Jobvermittler nimmt Ihnen viel Arbeit ab und sucht gezielt nach einem passenden Job für Sie.


Initiativbewerbungen

In der Schweiz sind Initiativbewerbungen weit verbreitet. Wenn Ihnen ein Schweizer Unternehmen ganz besonders zusagt und Sie der Überzeugung sind, mit Ihren Qualifikationen eine Stelle ergattern zu können, ohne dass eine solche ausgeschrieben ist, dann übernehmen Sie die Initiative. Halten Sie in einem aussagekräftigen Bewerbungsschreiben fest, warum Sie eine Bereicherung für das Unternehmen wären. Es kostet lediglich etwas Zeit und kann sich lohnen.

Löhne in der Schweiz

Das hohe Lohnniveau der Schweiz lockt viele Deutsche über die Grenze. Um sicherzustellen, dass Sie mit einer realistischen und für Sie fairen Lohnvorstellung zu Ihren Bewerbungsgesprächen gehen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab über die Löhne in der Schweiz zu informieren: Unter lohnanalyse.ch finden Sie Angaben zu den durchschnittlichen Löhnen in der Schweiz - unter Berücksichtigung von Beruf, Bildungsstand und Kanton.

Aktuelle Jobangebote für Grenzgänger

Finden Sie den Job, der zu Ihnen passt. Unsere Liste wird ständig auf dem neuesten Stand gehalten
und bietet Ihnen spannende Jobangebote in der Nähe zu Deutschland.

Aktuelle Jobangebote: -


Tipps und Tricks für die Jobsuche in der Schweiz

Ihr Bewerbungsdossier ist Ihre Visitenkarte: Die Schweizer sind penibel: Ein Bewerbungsdossier muss vollständig, übersichtlich und sauber aufbereitet sein, um für den potenziellen Arbeitgeber interessant zu sein. Lücken im Lebenslauf werden schnell fehlinterpretiert und können Grund für eine Absage sein. Achten Sie also darauf, einen lückenlosen Lebenslauf einzureichen. Versuchen Sie, alle Informationen auf eine oder maximal zwei Seiten zu packen - länger darf ein Lebenslauf auf keinen Fall sein. Die Anforderungen an ein Bewerbungsdossier unterscheiden sich - abhängig von der Branche, der Stelle und dem Unternehmen. Je professioneller aufbereitet Ihre Unterlagen aber sind, umso grösser sind Ihre Chancen, den Job zu ergattern, den Sie sich wünschen - egal wo.

Ihr Anschreiben muss überzeugen: Ein weiteres wichtiges Puzzleteil ist das Anschreiben, das Ihr Bewerbungsdossier unterstreicht. Vermeiden Sie Standard-Anschreiben, ohne auf die offene Stelle oder das Unternehmen einzugehen. Setzen Sie sich mit der Stellenbeschreibung auseinander. Überlegen Sie sich, welche geforderten Qualifikationen Sie besitzen und welche erwähnten Aufgaben Sie bereits heute in Ihrem Berufsalltag erledigen. Schreiben Sie darüber, aber halten Sie sich kurz, denn auch beim Anschreiben gilt die Devise: kurz und kompakt. Fassen Sie die wichtigsten Informationen in drei oder vier kurze Abschnitte zusammen. In der Schweiz ist das Gehalt erst beim ersten oder sogar zweiten Gespräch ein Thema. Erwähnen Sie Ihre Gehaltsvorstellung also nicht im Bewerbungsschreiben, außer dies wird ausdrücklich verlangt. Runden Sie Ihr Anschreiben mit der Erklärung ab, was genau Sie am Unternehmen anspricht und warum Sie die perfekte Besetzung für diese Stelle sind - kurz und knapp. Sie sind sich unsicher, ob in Ihrem Anschreiben die Rechtschreibung, Grammatik und Schreibweise stimmen? Unsere Expertin prüft Ihre Unterlagen und erhöht Ihre Chancen auf ein persönliches Kennenlernen mit dem potenziellen Arbeitgeber.

Schöpfen Sie die Möglichkeiten aus: Nutzen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle: Job-Portale, Stellenvermittler, Websites Ihrer bevorzugten Arbeitgeber. Schreiben Sie originelle Initiativbewerbungen, aktualisieren Sie, sofern vorhanden, Ihr Xing- oder LinkedIn-Profil.

Besonderes Interesse wird belohnt: Eine Stelle sagt Ihnen besonders zu? Sie sind zudem überzeugt, der perfekte Kandidat für den ausgeschriebenen Job zu sein? Dann rufen Sie an, informieren Sie sich genau über die Stelle, sympathisieren Sie mit dem Personalverantwortlichen oder potenziellen Vorgesetzten und sorgen Sie so dafür, dass Ihre Bewerbung ganz oben auf dem Bewerbungsstapel landet. Arbeitgeber schätzen es meistens, wenn sich potenzielle Bewerber intensiv mit einer Stelle auseinandersetzen. Aber tragen Sie nicht zu dick auf. Initiative ist gut, Übereifer eher nicht.

Das Gehalt ist wichtig, aber nicht alles: Selbstverständlich muss das Gehalt stimmen, aber bevor Sie sich aufgrund eines zu niedrigen Gehalts gegen eine Stelle entscheiden, prüfen Sie die Konditionen und allfälligen Vergünstigungen. Allenfalls ist ein Bonus Bestandteil des Vertrags, was das Jahresgehalt stark beeinflussen kann. Sehr wichtig ist z.B. die Pensionskasse, die Bestandteil der Altersvorsorge in der Schweiz ist. Der monatliche Beitrag für die Pensionskasse wird üblicherweise jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und durch den Arbeitnehmer getragen. Einige Arbeitgeber übernehmen aber 2/3 des Beitrags. Manche Unternehmen beteiligen sich zum Teil großzügig an Weiterbildungen. Auch haben einige Firmen sogenannte Kollektivverträge mit Krankenversicherungen in der Schweiz, was oft Vergünstigungen für die Arbeitnehmer bedeutet. Im Falle eines Unfalls sind Sie bei manchen Arbeitgebern privat versichert. Die Liste der möglichen Vergünstigungen ist lang: spezielle Konditionen beim Autokauf, finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder an Fitness-Abos in der Schweiz. Schauen Sie einfach genau hin, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Eine Absage ist noch keine Absage: Der Personalverantwortliche teilt Ihnen mit, dass Ihr Dossier für diese eine Stelle nicht berücksichtigt werden kann? Erteilen Sie ihm die Erlaubnis, Ihre Unterlagen aufzubewahren und für spätere vakante Stellen zu berücksichtigen. Dies dürfen Personalverantwortliche nämlich nur mit Ihrem Einverständnis.



Jobs Grenzgänger Schweiz: Häufige Fragen

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Grenzgänger Jobs in der Schweiz.
Klicken Sie auf die einzelnen Felder um die Antworten anzuzeigen.

Egal wie überzeugt Sie und Ihr neuer Arbeitgeber anfangs waren, dass Sie die perfekte Besetzung für die Stelle sind, kann es vorkommen, dass sich die Erwartungen doch nicht mit der Realität decken. Dazu ist die Probezeit da. Diese gibt beiden Parteien die Möglichkeit, innerhalb von maximal drei Monaten den Arbeitsvertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen, aufzulösen.

Bei einem befristeten Vertrag endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Frist. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsdauer ist nicht möglich, es sei denn, ein früherer Ausstieg aus dem Vertrag ist im Vertrag vorgesehen. Wichtige Gründe ermöglichen ebenfalls das vorzeitige Auflösen des Arbeitsvertrags.

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertag gelten – sofern im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt – die Fristen gemäß Obligationenrecht (OR):

  • 1 Monat im ersten Dienstjahr
  • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr


Sollte der Arbeitsvertrag andere Kündigungsfristen vorsehen, dürfen diese den Arbeitnehmer nicht benachteiligen.

Die Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ist grundsätzlich entspannt. Die Arbeitslosenquote ist stets sehr tief. Ein Problem ist allerdings der Fachkräftemangel. Am stärkten betroffen ist die Ingenieurbranche, insbesondere Tiefbauingenieure und Elektroingenieure sind Mangelware. Auch im Bereich der Informatik, Finanzbranche, Pharma, Chemie und Uhrenindustrie fehlt es an Fachpersonal. Der Gesundheitssektor verzeichnet ebenfalls einen konstanten Mangel an qualifiziertem Personal. Bei weniger qualifizierten Berufen ist hingegen eher ein Überangebot an Arbeitskräften festzustellen, besonders in den Branchen Reinigung und Gastronomie. Die meistgesuchten Berufsgruppen sind:

  • Facharbeiter
  • Handelsvertreter
  • Chauffeure
  • Büropersonal
  • Ingenieure
  • Reinigungspersonal
  • Buchhalter

In der Schweiz ist es nicht üblich, die Gehaltsvorstellung im Bewerbungsschreiben zu erwähnen. Das Gehalt wird meistens anlässlich eines ersten oder zweiten Gesprächs verhandelt. Sollte die Stellenausschreibung eine Angabe zur Gehaltsvorstellung verlangen, sollten sie diesem Wunsch natürlich folgen.

Die Schweiz kennt keinen Mindestlohn. Das Gehalt wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Es gibt keinen gesetzlichen Mindest- oder Durchschnittslohn, an den sich Bewerber orientieren können. Unter lohnanalyse.ch finden Sie aber Richtwerte, an die Sie sich halten können und die Sie bei der Lohnverhandlung unterstützen. Üblicherweise ist es so, dass langjährige Mitarbeiter besser entlöhnt werden. In gewissen Branchen gibt es sogenannte Gesamtarbeitsverträge (GAV), die die Gehälter festlegen. Hier sind Verhandlungen meistens vergebens.

Bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres haben Arbeitnehmer in der Schweiz in der Regel einen Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Anschließend sind es noch vier Wochen. Soviel zum Gesetz. Manche Unternehmen gewähren aber ihren Angestellten mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgegeben.

Sie haben die Zusage für eine Stelle erhalten? Gratulation! Aber so groß die Euphorie auch ist, schauen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag genau an, bevor Sie unterschreiben. Folgende Punkte müssen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden:

  • Namen und Adresse beider Parteien
  • Ihre Funktion
  • Die Höhe des Gehalts inkl. Zuzahlungen
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Angabe der Probezeit (in der Schweiz max. drei Monate)
  • Arbeitszeiten

Sie haben den ersehnten Anruf erhalten – Sie dürfen sich persönlich bei Ihrem potenziellen Arbeitgeber vorstellen. Nun gilt es, möglichst alle Eventualitäten auszuschließen und sich so gut wie möglich auf das Gespräch vorzubereiten. Nehmen Sie die Website des Unternehmens unter die Lupe, machen Sie Notizen, die Sie zum Gespräch mitnehmen. Falls vorhanden, notieren Sie sich die Vision, die Werte und die wichtigsten Meilensteine des Unternehmens. Denken Sie daran, dass Sie in der Schweiz sind – Zurückhaltung wird groß geschrieben. Zeigen Sie sich selbstbewusst, aber tragen Sie nicht zu dick auf. Vorbereitung ist alles. Bei üblichen Vorstellungsgesprächen können Sie mit den folgenden Fragen rechnen:

  • Erzählen Sie uns etwas über sich.
    Fassen Sie Ihren Lebenslauf kurz zusammen und holen Sie nicht zu weit aus. Ihr Gegenüber will vor allem herausfinden, ob Sie der ausgeschriebenen Stelle gewachsen sind.
  • Warum haben Sie sich bei uns beworben.
    Bringen Sie Ihre Qualifikationen mit dem Anforderungsprofil in Verbindung. Hier können Sie zudem Ihr Wissen über das Unternehmen einfließen lassen und mit Informationen punkten, die Sie auf der Unternehmens-Website gefunden haben.
  • Weshalb möchten Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber verlassen?
    Hier geht es ganz einfach darum herauszufinden, ob Sie Durchhaltevermögen haben oder sich einen neuen Job suchen, sobald es etwas unangenehm wird. Natürlich können auch Konflikte an Ihrem aktuellen Arbeitsplatz ein Grund sein, die Stelle zu wechseln - diese sollten Sie auf keinen Fall erwähnen. Sie suchen bewusst einen Job in der Schweiz - diese Antwort sollte Ihr Gegenüber zufriedenstellen.
  • Was wissen Sie über unser Unternehmen?
    Überzeugen und begeistern Sie Ihren Gesprächspartner mit Fakten zum Unternehmen, die er allenfalls selbst nicht kennt. Sorgen Sie dafür, dass Sie ihm in Erinnerung bleiben.
  • Wo sehen Sie sich in fünf oder zehn Jahren?
    Ihre beruflichen Ambitionen sollten sich mit der ausgeschriebenen Stelle decken. Für Weiterbildungen offen und flexibel zu sein, ist immer eine gute Voraussetzung.
  • Warum sollten wir Sie einstellen?
    Mit dieser "Stressfrage" will Sie Ihr Gegenüber herausfordern. Wenn Sie auf die Frage vorbereitet sind, kann nichts passieren. Bleiben Sie ruhig und erwähnen Sie Ihre Qualifikationen, die dem Unternehmen einen Mehrwert bringen würden. Unterstreichen Sie, dass Sie sich mit der Firmenphilosophie identifizieren.
  • Was sind Ihre Stärken und Schwächen?
    Das ist die typische und meist gefürchtete Frage, die an einem Vorstellungsgespräch gestellt wird. Aber sie wird immer gestellt - seien Sie also vorbereitet. Ein übertriebenes Selbstbewusstsein ist hier völlig fehl am Platz. Bedachtes Selbstbewusstsein, kombiniert mit etwas Zurückhaltung, ist die richtige Mischung. Dass Sie mit Stress gut umgehen können, zuverlässig sind und gerne Neues lernen, sind Selbstverständlichkeiten, die Sie erwähnen können. Bei den Schwächen kann eine ausgeprägte Ehrlichkeit schaden. Überlegen Sie sich Schwächen, die nicht zu negativ behaftet sind und die Sie allenfalls als Stärke "verkaufen" können.
  • Was stört Sie an anderen Menschen?
    Hier haben Politik, Religion und sozialkritische Themen keinen Platz. Auch Aussagen wie "Mundgeruch" sind unangebracht. Überlegen Sie sich ehrlich, was Sie an anderen stört, stellen Sie aber sicher, dass diese Aussage Ihnen im Gespräch nicht schadet. Es kann Unpünktlichkeit oder unfaires Verhalten sein. Daraus kann Ihr Gegenüber schließen, dass Sie immer pünktlich und fair sind.
  • Wie sehen Ihre Gehaltsvorstellungen aus?
    Die große Frage, die Ihnen beim ersten oder zweiten Gespräch gestellt wird. Setzen Sie sich unbedingt im Vorfeld mit dem Thema auseinander. Unter lohnanalyse.ch finden Sie Angaben von Arbeitnehmern, die Ihnen eine realistische Lohnverhandlung ermöglicht. Nennen Sie eine Bandbreite, in der sich Ihr Wunschgehalt bewegt und setzen Sie nicht zu tief an. Trotzdem sollten Sie sich verhandlungsbereit zeigen. Auf eine Gehaltsvorstellung zu beharren ist kontraproduktiv. Sie können sich nach dem Gespräch immer noch Gedanken dazu machen.
  • Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
    Diese Frage mag banal klingen, hat es aber in sich. Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann aus Ihren Antworten einige Informationen ziehen. Lassen Sie keinen Raum für negative Schlüsse. Bleiben Sie bei der Wahrheit, aber gehen Sie nicht "am liebsten allein joggen" oder "vorzugsweise allein auf Reisen". Eine solche Aussage könnte Ihre Teamfähigkeit in Frage stellen.


Bereiten Sie sich vor, aber lernen Sie die Antworten nicht auswendig. Seien Sie freundlich und authentisch. Der Personalverantwortliche mag Ihnen banale Fragen stellen, verfolgt aber in den meisten Fällen das Ziel, zwischen den Zeilen zu "hören". Auch Ihre Mimik, Gestik, zögerliche Aussagen und ungewöhnliche Reaktionen werden registriert. Achten Sie auf den Augenkontakt zu allen anwesenden Personen, lügen Sie nicht, nehmen Sie eine aufrechte Haltung ein, legen Sie während des Gesprächs beide Hände auf den Tisch und machen Sie sich Notizen - dann kann fast nichts mehr schiefgehen.

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Checkliste für Grenzgänger vor dem Stellenantritt

Sie haben Ihren neuen Arbeitsvertrag unterschrieben - Gratulation zum neuen Job!
Nun muss etwas Papierkram erledigt werden. Mithilfe der folgenden Checkliste geht nichts vergessen:

Antrag Ansässigkeitsbescheinigung

Die Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie in Zukunft in der Schweiz arbeiten werden. Damit tritt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft.

Das Formular ist vor Stellenantritt beim deutschen Finanzamt auszufüllen und abstempeln zu lassen. Dem deutschen Finanzamt, dem neuen Arbeitgeber sowie dem kantonalen Steueramt des Schweizer Arbeitskantons ist je ein Exemplar abzugeben.

Krankenversicherung

Nach Stellenantritt haben Sie drei Monate Zeit, um sich für eine der drei Krankenversicherungs-Varianten zu entscheiden:

  • Schweizer Krankenversicherung (wahlweise in Kombination mit deutscher Zusatzversicherung)
  • Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
  • Private Krankenversicherung in Deutschland

Sollten Sie die Frist von drei Monaten verpassen, werden Sie in der Schweiz "zwangsversichert". Nehmen Sie sich also die Zeit, um sich mit dem durchaus wichtigen Thema auseinanderzusetzen. Mehr Informationen und Tipps zum Thema Krankenversicherung finden Sie hier.

Antrag Grenzgängerbewilligung G

Grenzgänger erhalten die Bewilligung G, die der neue Arbeitgeber vor Stellenantritt beantragen muss. Stellen Sie im Gespräch sicher, dass sich Ihr zukünftiger Arbeitgeber darüber bewusst ist und sich darum kümmert. Für den Antrag benötigt Ihr zukünftiger Arbeitgeber die folgenden Unterlagen von Ihnen:

  • Arbeitsvertrag
  • Ansässigkeitsbescheinigung
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • 1 Passfoto

Die Bewilligung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und wird bei Weiterbeschäftigung über den Arbeitgeber verlängert.

Bankkonto

Für die Überweisung Ihres Gehalts benötigen Sie in der Regel ein Bankkonto in der Schweiz. Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Banken, denn die Gebühren variieren zum Teil stark.

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