Ihr Bewerbungsdossier ist Ihre Visitenkarte: Die Schweizer sind penibel: Ein Bewerbungsdossier muss vollständig, übersichtlich und sauber aufbereitet sein, um für den potenziellen Arbeitgeber interessant zu sein. Lücken im Lebenslauf werden schnell fehlinterpretiert und können Grund für eine Absage sein. Achten Sie also darauf, einen lückenlosen Lebenslauf einzureichen. Versuchen Sie, alle Informationen auf eine oder maximal zwei Seiten zu packen - länger darf ein Lebenslauf auf keinen Fall sein. Die Anforderungen an ein Bewerbungsdossier unterscheiden sich - abhängig von der Branche, der Stelle und dem Unternehmen. Je professioneller aufbereitet Ihre Unterlagen aber sind, umso grösser sind Ihre Chancen, den Job zu ergattern, den Sie sich wünschen - egal wo.
Ihr Anschreiben muss überzeugen: Ein weiteres wichtiges Puzzleteil ist das Anschreiben, das Ihr Bewerbungsdossier unterstreicht. Vermeiden Sie Standard-Anschreiben, ohne auf die offene Stelle oder das Unternehmen einzugehen. Setzen Sie sich mit der Stellenbeschreibung auseinander. Überlegen Sie sich, welche geforderten Qualifikationen Sie besitzen und welche erwähnten Aufgaben Sie bereits heute in Ihrem Berufsalltag erledigen. Schreiben Sie darüber, aber halten Sie sich kurz, denn auch beim Anschreiben gilt die Devise: kurz und kompakt. Fassen Sie die wichtigsten Informationen in drei oder vier kurze Abschnitte zusammen. In der Schweiz ist das Gehalt erst beim ersten oder sogar zweiten Gespräch ein Thema. Erwähnen Sie Ihre Gehaltsvorstellung also nicht im Bewerbungsschreiben, außer dies wird ausdrücklich verlangt. Runden Sie Ihr Anschreiben mit der Erklärung ab, was genau Sie am Unternehmen anspricht und warum Sie die perfekte Besetzung für diese Stelle sind - kurz und knapp. Sie sind sich unsicher, ob in Ihrem Anschreiben die Rechtschreibung, Grammatik und Schreibweise stimmen? Unsere Expertin prüft Ihre Unterlagen und erhöht Ihre Chancen auf ein persönliches Kennenlernen mit dem potenziellen Arbeitgeber.
Schöpfen Sie die Möglichkeiten aus: Nutzen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle: Job-Portale, Stellenvermittler, Websites Ihrer bevorzugten Arbeitgeber. Schreiben Sie originelle Initiativbewerbungen, aktualisieren Sie, sofern vorhanden, Ihr Xing- oder LinkedIn-Profil.
Besonderes Interesse wird belohnt: Eine Stelle sagt Ihnen besonders zu? Sie sind zudem überzeugt, der perfekte Kandidat für den ausgeschriebenen Job zu sein? Dann rufen Sie an, informieren Sie sich genau über die Stelle, sympathisieren Sie mit dem Personalverantwortlichen oder potenziellen Vorgesetzten und sorgen Sie so dafür, dass Ihre Bewerbung ganz oben auf dem Bewerbungsstapel landet. Arbeitgeber schätzen es meistens, wenn sich potenzielle Bewerber intensiv mit einer Stelle auseinandersetzen. Aber tragen Sie nicht zu dick auf. Initiative ist gut, Übereifer eher nicht.
Das Gehalt ist wichtig, aber nicht alles: Selbstverständlich muss das Gehalt stimmen, aber bevor Sie sich aufgrund eines zu niedrigen Gehalts gegen eine Stelle entscheiden, prüfen Sie die Konditionen und allfälligen Vergünstigungen. Allenfalls ist ein Bonus Bestandteil des Vertrags, was das Jahresgehalt stark beeinflussen kann. Sehr wichtig ist z.B. die Pensionskasse, die Bestandteil der Altersvorsorge in der Schweiz ist. Der monatliche Beitrag für die Pensionskasse wird üblicherweise jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und durch den Arbeitnehmer getragen. Einige Arbeitgeber übernehmen aber 2/3 des Beitrags. Manche Unternehmen beteiligen sich zum Teil großzügig an Weiterbildungen. Auch haben einige Firmen sogenannte Kollektivverträge mit Krankenversicherungen in der Schweiz, was oft Vergünstigungen für die Arbeitnehmer bedeutet. Im Falle eines Unfalls sind Sie bei manchen Arbeitgebern privat versichert. Die Liste der möglichen Vergünstigungen ist lang: spezielle Konditionen beim Autokauf, finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder an Fitness-Abos in der Schweiz. Schauen Sie einfach genau hin, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Eine Absage ist noch keine Absage: Der Personalverantwortliche teilt Ihnen mit, dass Ihr Dossier für diese eine Stelle nicht berücksichtigt werden kann? Erteilen Sie ihm die Erlaubnis, Ihre Unterlagen aufzubewahren und für spätere vakante Stellen zu berücksichtigen. Dies dürfen Personalverantwortliche nämlich nur mit Ihrem Einverständnis.