Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird und mit der Einkünfte ausländischer Arbeitnehmer belastet werden. Quellensteuer zahlen müssen Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, zum Beispiel Sportler, Künstler, Wochenaufenthalter und Grenzgänger. Quellensteuerpflichtig sind auch diejenigen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, die jedoch noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen. Keine Quellensteuer zahlen müssen Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Sie deklarieren ihr Vermögen und ihr Einkommen mit einer normalen Steuererklärung.
Welcher Tarif im jeweiligen Kanton gilt, wie sich der Abzug berechnet und wann sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung lohnt, steht in unserer Übersicht zur Quellensteuer in der Schweiz.
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