Die Schweiz begrenzt die Zuwanderung. Oder doch nicht?

Der Schweizer Bundesrat hat die Ventilklausel beschlossen, die Auswirkungen auf die Zuwanderung von Erwerbstätige aus den EU-Staaten haben wird und diesen erschweren wird. Die Ventilklausel ist Teil des Freizügigkeitsabkommens der EU mit der Schweiz und begrenzt die Zuwanderung. Sie greift, wenn gegenüber dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre die Zuwanderung um mehr als 10% steigt. Dies gilt jedoch nur für die B-Bewilligung (Fünfjahresbewilligung für Bürger der EU-17-Staaten) und wird auf 53.700 begrenzt, weitere 2.180 Stellen für die 8 neuen osteuropäischen EU-Länder. Kurzaufenthaltsbewilligungen sind hiervon nicht betroffen (Bewilligungen bis zu einem Jahr).

Da die Ventilklausel jedoch auf Grund eines Vertrags mit der EU nur noch bis zum 31.05.2014 gilt, wird die Kontingentierung wohl auch nur für dieses eine Jahr gelten. In dieser Zeit kann die Schweiz dann durchaus notwendige Maßnahmen für gesellschaftlich verträgliche Zuwanderung einleiten.

Geschuldet wird die Entscheidung wohl auch gerade einer innenpolitischen Auseinandersetzung um Zuwanderung, begründet mit steigenden Mieten und verstopften Straßen. Ein entsprechendes Volksbegehren mit fast 150.000 Unterschriften der rechtskonservativen SVP (Schweizerische Volkspartei) wurde eingereicht. Ob sich diese Probleme jedoch aus der Begrenzung um knapp 10.000 Fachkräfte in einem Jahr lösen lassen, darf wohl bezweifelt werden. Da wäre es schon ratsamer, die Einreise von Urlaubern zu begrenzen um die Straßen zu entlasten, was wohl selbst die konservativen Kräfte nicht wollen.

Die meisten Wirtschaftsverbände und viele Politiker sprechen auch eher von einem Placeboeffekt und deuten damit schon eine geringe Auswirkung des Ventilgesetzes an. In der Tat wird die Lücke von etwa 10% der einreisewilligen Fachkräfte sicher dadurch geschlossen, dass die Laufzeiten vorübergehend für Arbeitsverträge kürzer geschlossen werden und somit nicht mehr unter diese Regelung fallen. Insgesamt kann man sich wohl EU-Ratspräsident Martin Schulz anschließen, der zur Ventilklausel anmerkt, "dass […] sie eh nur von kurzer Dauer sein wird und daher wohl teilweise eher symbolisch-politischen Charakter hat".

Was bleibt unter dem Strich z.B. für Bewerber aus Deutschland oder Österreich? 90 % der Anträge werden weiter bewilligt, der Beschluss endet bereits in einem Jahr und die Kurzaufenthaltsbewilligungen sind gar nicht betroffen. Vor diesem Hintergrund muss sich jeder seine eigene Meinung bilden, inwiefern sich die Schweiz hinsichtlich der Außenwirkung mit diesem Entscheid einen Gefallen getan hat.

Von unserem Gastautor Andreas Schwarz

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