Erstattung der Mehrwertsteuer im europäischen Ausland

So macht Auslandsshopping noch mehr Spaß: Grundsätzlich kann sich jeder Kunde, der einen Wohnsitz in der Schweiz hat, die Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union zurückerstatten lassen. Dies ist besonders für Einwohner in unmittelbarer Grenznähe empfehlenswert. In dem bezahlten Kaufbetrag ist in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union Mehrwertsteuer enthalten. Die landesspezifische Mehrwertsteuer wird vom Einzelhändler auf den Nettopreis aufgeschlagen und ergibt somit den Gesamt-Bruttoverkaufspreis.

Nach vielen Anfragen über die Mehrwertsteuerrückerstattung hat lohncomputer sich dazu entschlossen, eine kurze Drei-Punkte-Anleitung für alle Interessierten aufzusetzen.

Anleitung zur Mehrwertsteuerrückerstattung für Privatpersonen:

  • Kaufen sie Ihre Ware in einem europäischen Land ein und verlangen Sie beim Händler an der Kasse einen Ausfuhrschein. Der Verkäufer trägt auf den Ausfuhrschein den Rückerstattungsbetrag ein, den Sie bei der Ausreise am Zoll bestätigt bekommen.
  • Beim Verlassen des europäischen Landes, muß der Ausfuhrschein am Zoll des europäischen Landes vorgelegt werden. Sie erhalten einen Stempel, der den Export des Produkts bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Ware bei der Ausfuhr unmittelbar dabei sein muss. Am Zoll werden Stichproben gemacht!
  • Sobald Sie den Stempel erhalten haben, können Sie sich den Betrag im Laden, in dem Sie die Ware erhalten haben, rückerstatten lassen.

Bitte beachten Sie:

  • Mitgeführte Waren, welche die Wertfreigrenze von 300 CHF übersteigen, sind abgabepflichtig. Sollte die Ware die Wertfreigrenze übersteigen muss die Schweizer Mehrwertsteuer (8%) an den Schweizer Zoll entrichtet werden. Die schweizerische MWST ist dann in jedem Fall zu bezahlen, auch wenn die ausländische MWST u. U. nicht zurückerstattet wird. Im besten Falle findet dann die Differenz zwischen Schweizer Mehrwertsteuer und ausländischer Mehrwertsteuer den Weg in ihre Geldbörse.
  • Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer gibt es keine Garantie. Die Bereitwilligkeit hängt sehr vom Händler ab. Beispielsweise freie Autohändler tun sich sehr schwer bei der Rückerstattung, da ihnen das Risiko gefälschter Ausfuhrpapiere zu hoch ist. Größere Warenhausketten, besonders in Grenznähe, sind jedoch auf das Ausstellen von Ausfuhrscheinen eingestellt.
  • Ausfuhrfrist: Zwischen Kauf und Ausfuhr, sprich dem Einkaufstag und dem Zollstempeldatum, dürfen in der Regel nicht mehr als drei Monate, gerechnet vom Ende des Monats, in dem Sie eingekauft haben, vergehen! Wenn Sie die Ware z.B. am 1. April eingekauft haben, erhalten Sie eine Rückerstattung nur dann, wenn die Ware spätestens am 31. Juli in die Schweiz eingeführt wurde.

Alternative Tax Refund Unternehmen: Anstatt sich die Mehrwertsteuer beim Händler selbst auszahlen zu lassen, können Sie dies auch bequem ein Service Unternehmen für Sie übernehmen lassen. Zu nennen an dieser Stelle ist Global Blue. Global Blue erspart Ihnen den Weg zum Händler. Nach Ausfuhr der Ware lässt man sich mit abgestempeltem Ausfuhrschein die Mehrwertsteuer abzüglich einer Gebühr bei der nächstgelegen Global Blue Auszahlungsstelle bar auszahlen. Alternativ ist dies auch auf dem Postweg möglich. Für mehr Infos siehe: www.global-blue.com

Online-Einkäufe: Online-Händler wie Amazon ziehen ihre Mehrwertsteuer vom Einkaufs-betrag umgehend ab. Andere weisen sie jedoch aus. In diesem Fall ist mit dem Verkäufer zu verhandeln. Ist er Mitglied in einem Steuerfreisystem, ist es wichtig, die Exportpapiere anzufordern. Am besten teilt man dem Verkäufer im Vorhinein mit, das Frachtunternehmen anzuweisen, diese Unterlagen auszuhändigen. Ansonsten gehen sie an den Verkäufer zurück. Arbeitet der Händler mit Global Blue zusammen, können Sie die Papiere an Global Blue Schweiz schicken, die dann den Gegenwert der ausländischen MwSt. minus Kommission überweist.

Die folgende Tabelle fasst zusammen, wie viel Geld in den Schweizer Nachbarländern zurückzuholen ist:

DE

IT

AT

FR

MwSt.

19%

20%

20%

19,6%

Mindesteinkaufsbetrag

keiner

154.94 EUR

75,01 EUR

175,01 EUR

Ausfuhrfrist

3 Monate

3 Monate

3 Monate

3 Monate

Frist zum Einlösen der MwSt.

3 Monate

3 Monate

3 Monate

6 Monate

(Angaben ohne Gewähr)


Fazit: Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer lohnt sich immer, denn selbst wenn Sie am Zoll die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten müssen, bekommen Sie anschließend noch einen lohnenswerten Betrag zurück, da die ausländische Mehrwertsteuer die Schweizer Mehrwertsteuer stets übersteigt.


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