So macht Auslandsshopping noch mehr Spaß: Grundsätzlich kann sich jeder Kunde, der einen Wohnsitz in der Schweiz hat, die Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union zurückerstatten lassen. Dies ist besonders für Einwohner in unmittelbarer Grenznähe empfehlenswert. In dem bezahlten Kaufbetrag ist in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union Mehrwertsteuer enthalten. Die landesspezifische Mehrwertsteuer wird vom Einzelhändler auf den Nettopreis aufgeschlagen und ergibt somit den Gesamt-Bruttoverkaufspreis.
Nach vielen Anfragen über die Mehrwertsteuerrückerstattung hat lohncomputer sich dazu entschlossen, eine kurze Drei-Punkte-Anleitung für alle Interessierten aufzusetzen.
Anleitung zur Mehrwertsteuerrückerstattung für Privatpersonen:
Bitte beachten Sie:
Alternative Tax Refund Unternehmen: Anstatt sich die Mehrwertsteuer beim Händler selbst auszahlen zu lassen, können Sie dies auch bequem ein Service Unternehmen für Sie übernehmen lassen. Zu nennen an dieser Stelle ist Global Blue. Global Blue erspart Ihnen den Weg zum Händler. Nach Ausfuhr der Ware lässt man sich mit abgestempeltem Ausfuhrschein die Mehrwertsteuer abzüglich einer Gebühr bei der nächstgelegen Global Blue Auszahlungsstelle bar auszahlen. Alternativ ist dies auch auf dem Postweg möglich. Für mehr Infos siehe: www.global-blue.com
Online-Einkäufe: Online-Händler wie Amazon ziehen ihre Mehrwertsteuer vom Einkaufs-betrag umgehend ab. Andere weisen sie jedoch aus. In diesem Fall ist mit dem Verkäufer zu verhandeln. Ist er Mitglied in einem Steuerfreisystem, ist es wichtig, die Exportpapiere anzufordern. Am besten teilt man dem Verkäufer im Vorhinein mit, das Frachtunternehmen anzuweisen, diese Unterlagen auszuhändigen. Ansonsten gehen sie an den Verkäufer zurück. Arbeitet der Händler mit Global Blue zusammen, können Sie die Papiere an Global Blue Schweiz schicken, die dann den Gegenwert der ausländischen MwSt. minus Kommission überweist.
Die folgende Tabelle fasst zusammen, wie viel Geld in den Schweizer Nachbarländern zurückzuholen ist:
DE | IT | AT | FR | |
MwSt. | 19% | 20% | 20% | 19,6% |
Mindesteinkaufsbetrag | keiner | 154.94 EUR | 75,01 EUR | 175,01 EUR |
Ausfuhrfrist | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
Frist zum Einlösen der MwSt. | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 6 Monate |
(Angaben ohne Gewähr)
Fazit: Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer lohnt sich immer, denn selbst wenn Sie am Zoll die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten müssen, bekommen Sie anschließend noch einen lohnenswerten Betrag zurück, da die ausländische Mehrwertsteuer die Schweizer Mehrwertsteuer stets übersteigt.
Weitere Informationen:
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