Gute Nachrichten für Grenzgänger: Trotz Homeoffice weiter Grenzgänger-Status

In Zeiten der Corona-Pandemie gibt es viele Veränderungen im privaten und beruflichen Leben, welche enorme Auswirkungen auf unseren Alltag haben. Besonders betroffen waren vor allem die Grenzgänger, welche in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben. Denn diese sind laut Doppelbesteuerungsabkommen dazu verpflichtet, nicht mehr als 60 Tage im Jahr nicht an ihren Wohn- und Arbeitsort zurückzukehren. Dieses Problem ist nun von der Politik aus der Welt geschafft worden.

Das Doppelbesteuerungsabkommen - ein wichtiges Hilfsmittel für Grenzgänger

Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, profitiert unter anderem vom sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen. In diesem ist klar geregelt unter welchen Voraussetzungen die Besteuerung erfolgt. So behält die Schweiz einen Anteil von 4,5 Prozent des Einkommens der Grenzgänger als Steuern ein. Diese Summe kann allerdings bei der deutschen Steuer angerechnet werden. Allerdings unter klaren und verbindlichen Voraussetzungen. Nämlich das die Grenzgänger an weniger als 60 Tagen inklusive des Jahresurlaubs nicht an ihren Wohn- und Arbeitsort zurückkehren. In Zeiten der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen der Reisefreiheit wurde diese Regelung zu einem schwerwiegenden Problem.

Steuerberater überfordert, doch die Politik steuert nach

Wer sich als Grenzgänger mit diesem Problem befasst hat, kontaktierte in der Regel sofort seinen Steuerberater. Doch diese konnten an der Situation auch nichts ändern, da die Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen sehr klar beschrieben sind. Ausnahmen waren in diesem Abkommen nicht vorgesehen. Doch die Politik hat reagiert. Sowohl das Bundesfinanzministerium Deutschlands als auch die Finanzbehörden in der Schweiz stellten klar, dass diese Regelung ausgesetzt beziehungsweise modifiziert wird. Die Arbeitstage im Homeoffice werden nicht auf die 60 Tage Regelung angerechnet, sodass der steuerliche Status der meisten Grenzgänger nicht in Gefahr gerät. Somit kann auch in Zeiten des längeren Homeoffice der gewonnene Status erhalten bleiben.

Fazit: Grenzgänger können unverändert im Homeoffice arbeiten

Das bedeutet, dass sich Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz keine Sorgen machen müssen, den Status als Grenzgänger zu verlieren. Denn auch die Zeiten im Homeoffice werden als normale Arbeitstage angerechnet und zählen somit nicht bei der Berechnung der bisher üblichen und im Abkommen verankerten 60 Tage Regelung. Optimal also für alle, die aufgrund eines exponierten Berufs oder fehlender Hygienemöglichkeiten in der Firma weiterhin im Homeoffice arbeiten müssen aber dennoch den Status als Grenzgänger nicht verlieren möchten.

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