Kurzarbeit bei Grenzgängern Schweiz

Die Corona-Krise zeigt weltweit massive wirtschaftliche Auswirkungen. Wie in vielen Ländern gibt es für solche Situationen auch in der Schweiz das Instrument der Kurzarbeit. Hier springt der Staat mit einer Kurzarbeitsentschädigung ein, wenn Unternehmen Mitarbeitende zeitweilig nur noch teilweise oder gar nicht mehr beschäftigen können. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob die Kurzarbeitsregelungen der Schweiz auch für Grenzgänger gültig sind.

Besonderheiten bei Besteuerung und Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Relevant wird die Frage auch deswegen, weil in der Schweiz einige Sonderregelungen für Grenzgänger bestehen. Das betrifft unter anderem die Nettolohnberechnung in der Schweiz. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sieht nämlich vor, dass Grenzgänger ihren in der Schweiz erzielten Arbeitslohn an ihrem deutschen Wohnsitz versteuern. Es besteht zwar die Möglichkeit einer auf 4.5 Prozent des Bruttoarbeitslohn begrenzten zusätzlichen Besteuerung durch die Schweiz. Diese ist aber komplett auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar. Bei der Arbeitslosenversicherung sieht es so aus, dass die Beiträge zwar in der Schweiz erbracht werden, Leistungen aber durch die Agentur für Arbeit am Wohnort in Deutschland erfolgen.

Kurzarbeitsentschädigung für Grenzgänger - Kurzarbeit Rechner für die Schweiz geben Auskunft

Die Kurzarbeit allerdings wird auch für Grenzgänger von der arbeitgebenden Firma in der Schweiz beantragt. Im Falle einer Bewilligung erhält sie die Kurzarbeitsentschädigungen von der Arbeitslosenkasse in der Schweiz und zahlt sie an die Mitarbeitenden aus. Sie beträgt 80 Prozent vom Verdienstausfall. Allerdings beeinflussen mehrere Faktoren im Falle der Kurzarbeit die Lohnberechnung. Das betrifft den anrechenbaren Umfang des Arbeitsausfalls, Sozialabgaben, eventuelle Zulagen aber auch die Besteuerung, die bei Grenzgängern anders organisiert ist. Aufschluss über zu erwartende Leistungen bieten spezielle Kurzarbeit-Rechner für die Schweiz. Sie berücksichtigen auch die besondere Situation von Grenzgängern. Wichtig: Die Berechtigung zur Kurzarbeitsentschädigung ist in der Schweiz nicht an eine Mindestdauer gebunden, in der Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung erbracht wurden. Sind allen formalen Voraussetzungen erfüllt, besteht auch für Grenzgänger Anspruch auf Entschädigung wegen Kurzarbeit ab Inkrafttreten des Arbeitsvertrages.

Schweizer Krisen-Regelungen greifen auch für Grenzgänger

Grenzgänger sind in einer besonderen Situation. Sie arbeiten zwar in der Schweiz und zahlen dort Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, werden aber in Deutschland besteuert und erhalten auch hier im Falle einer Arbeitslosigkeit Leistungen durch die örtliche Agentur für Arbeit. Trotz all dieser Unterschiede sind Grenzgänger auch in der aktuellen Corona-Krise durch die Kurzarbeitsentschädigung abgesichert - und das ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme.

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