Nettolohnberechnung in der Schweiz vs. Deutschland

Planen Sie einen Umzug inklusive Arbeitsaufnahme in die Schweiz? Dann müssen Sie vorher wissen, dass es bei der Brutto-/Nettolohnberechnung zwischen den Staaten gravierende Unterschiede gibt. Während in Deutschland alle Abzüge auf der Lohnabrechnung aufgelistet werden, müssen Arbeitnehmer in der Schweiz vom Nettolohn noch Steuern und Versicherungsbeiträge abführen.

So wird der Nettolohn in Deutschland berechnet

Der Bruttolohn setzt sich aus dem Festlohn, Tariflohn oder Stundenlohn eines Arbeitnehmers zusammen. Hinzu kommen Zuschläge für Feiertagsarbeit, Sonderzahlungen oder Überstundenausgleich. Alle Einkünfte werden addiert und ergeben den Bruttolohn. Von diesem sind zu gleichen Anteilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge abzuführen:

Steuern und staatliche Zuschläge

  • Einkommenssteuer der jeweiligen Steuerklasse
  • Solidaritätssteuer nach geltendem Recht
  • Kirchensteuer sofern kein Kirchenaustritt besteht

Pflichtabgaben zum Sozialversicherungsbeitrag

  • Rentenversicherung zur gesetzlichen Altersvorsorge
  • Arbeitslosenversicherung zur Vorsorge im Fall der Arbeitslosigkeit
  • Pflegeversicherung zur Vorsorge des Pflegefalls
  • Gesundheitsversicherung (gesetzlicher Krankenkassenbeitrag)

Prozentual werden vom Arbeitgeber die Steuern und Sozialbeiträge vom Bruttolohn abgeführt. Ersatzweise übernehmen Lohnbüros die Lohnabrechnungen. Nach den Abzügen ergibt sich der Nettolohn, der an den Arbeitnehmer in voller Höhe unter Berücksichtigung eventueller Abzüge, wie Lohnvorschuss, auszuzahlen ist. Damit ist ein Arbeitnehmer in Deutschland voll abgesichert und muss nur die jährliche Einkommenssteuererklärung fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einreichen.

So wird der Nettolohn in der Schweiz berechnet

In der Schweiz wird der Nettolohn in der nationalen Währung dem Schweizer Franken (CHF) berechnet und ausgezahlt. Prüfen Sie vor der Kontraktunterzeichnung eines Arbeitsvertrages, wie der aktuelle Kurs zwischen CHF und Euro ist, damit Sie keine außerordentlichen Verluste bei der Festlegung des Bruttolohns hinnehmen müssen.

In der Schweiz setzt sich der Bruttolohn aus dem ausgehandelten Grundlohn, Überstunden, Zuschlägen, Zuschüsse für Familie und Kinder, Bonuszahlungen und 13. und 14. Monatsgehalt, sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Alle Einkünfte werden wie in Deutschland addiert, woraus sich der endgültige Bruttolohn ergibt. Selbstverständlich kennt auch das Schweizer System Abzüge, um den Nettolohn zu berechnen:

Sozial- und Pflegeversicherungen

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzversicherung (EO)

Insgesamt wird dieser Beitragsblock mit 5,125% vom Bruttolohn abgezogen.

  • Berufsvorsorge (BVG) abhängig vom Alter des jeweiligen Arbeitnehmers
  • Arbeitslosenversicherung (ALV) wird mit 0,5% oder 1,1% nach Bruttojahreslohn berechnet
  • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) wird zwischen 0,7% bis 3,4% abhängig vom Bruttoeinkommen berechnet

Ausländische Arbeitnehmer, die über ein Niederlassungsschein in der Schweiz verfügen, sind zur Abgabe der Quellensteuer verpflichtet. Die Höhe der Quellensteuer ist vom Bruttolohn und dem Kanton abhängig, in dem der Arbeitnehmer tätig ist und wohnt. Die Quellensteuer verhindert, dass ein Arbeitnehmer aus dem Ausland in sein Heimatland zurückkehrt, ohne vorher alle Steuern entrichtet zu haben. Ein mögliches Steuerguthaben wird dem ausländischen Arbeitnehmer erstattet.

Wenn Sie den Ratgeber bisher aufmerksam gelesen haben, dann fällt Ihnen auf, dass vom Bruttolohn in der Schweiz keine Steuerabzüge (mit Ausnahme der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer) aufgeführt sind. Außerdem fehlen die Beiträge zur Gesundheitsversicherung. Die zahlungspflichtigen Beiträge sind ausschließlich vom Arbeitnehmer zu übernehmen und müssen vom Nettolohn abgeführt werden.

Die Höhe der Steuern in der Schweiz richten sich nach dem Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers. Diese setzen sich aus folgenden Steuerbeiträgen zusammen:

  • Bundessteuer für den Schweizer Staat, die direkt durch die Kantonsbehörde eingezogen wird
  • Kantonssteuer, die zusätzlich nach Haushalts- und Kopfsteuer unterscheiden, zudem gibt es eine Personalsteuer
  • Kommunalsteuer, die im Einzelfall der Gemeinde zusteht, in der ein Arbeitnehmer gemeldet ist
  • Vermögenssteuer, die auf Immobilien, Liegenschaften und besondere Güter erhoben wird, sofern der Mindestwert überschritten wird

Weitere Steuern richten sich nach den persönlichen Vorlieben eines Bürgers. So gibt es eine Hundesteuer für Hundehalter, eine Kfz-Steuer für Kraftfahrzeugführer und weitere einzelne Steuern, die im Quartal oder jährlich anfallen.

Der Beitrag zur Gesundheitsversicherung (Krankenkassenbeitrag) richtet sich nach dem Umfang der vertraglich geschlossenen Leistungen sowie nach dem Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers. Jeder, der in der Schweiz lebt und berufstätig ist, darf den Leistungsumfang seiner Gesundheitsversicherung selbst mit dem Versicherer vereinbaren. Die Versicherungen stellen verschiedene Pakete und Einzeloptionen zur Auswahl.

Der Versicherungsbeitrag ist vom Nettolohn direkt an die Versicherung abzuführen. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder, die nicht selbstständig oder unselbstständig beschäftigt sind, mit versichert sind.

Prüfen Sie vor dem Umzug in die Schweiz Ihren Nettolohn und stellen sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen ausreichende finanzielle Mittel für einen Verbleib erwirtschaften. Berechnen Sie in einer Beispielrechnung, wie hoch der verfügbare Nettolohn nach Abzügen aller Steuern und Versicherungsbeiträgen ist.

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