Steuerliche Pflichten für Grenzgänger in die Schweiz

Grenzgänger ist jede in Deutschland wohnhafte Person, die in der Schweiz ihren Arbeitsort hat und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt (Art. 15a Abs. 2 DBAD). Sie sind grundsätzlich immer noch in Deutschland steuerpflichtig.

Als Grenzgänger muss man somit das Finanzamt in Deutschland benachrichtigen, was zeitnah mit der Arbeitsaufnahme in der Schweiz geschehen sollte. Die Meldung erfolgt mit der so genannten Ansässigkeitsbescheinigung. Daraufhin wird vom Schweizer Arbeitgeber eine 4,5%ige Quellensteuer vom Lohn abgezogen und an die Schweizer Steuerbehörden abgeführt. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird in voller Höhe von der deutschen Steuervorauszahlung abgezogen. Voraussetzung hierfür ist lediglich ein Nachweis über die Zahlung der Quellensteuer, möglich durch Vorlage des Schweizer Lohnausweises.

Steuervorauszahlung in Deutschland
Nachdem Sie Ihre Einkünfte bei den deutschen Finanzbehörden gemeldet haben wird eine quartalsweise Steuervorauszahlung fällig. Die Vorauszahlungen haben alljährlich feste Termine: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Im Folgejahr fordert das deutsche Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung.

Schlupfloch 60-Tage-Regelung
Das Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung von Einkünften (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz enthält eine Klausel, durch die ein Grenzgänger der deutschen Steuer entkommen kann. Dort heißt es: "Kehrt diese Person nicht jeweils nach Arbeitsende an ihren Wohnort zurück, entfällt die Grenzgängereigenschaft nur dann, wenn die Person bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Kalendertagen aufgrund der Arbeitsausübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt."

Dies bedeutet: Grenzgängern, die berufsbedingt mehr als 60 Nächte im Jahr außerhalb ihres deutschen Wohnortes übernachten müssen, wird der gesamte Schweizer Lohn per Quellensteuer in der Schweiz besteuert. Aufgrund des DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) kann der Lohn dann in Deutschland nicht noch einmal besteuert werden. Das ist meist sehr vorteilhaft, da der Schweizer Steuersatz sehr viel niedriger ist.

Daher empfehlen wir: Prüfen Sie Ihre Situation genau, möglicherweise können Sie von den Regelungen profitieren. Sollten Sie die Möglichkeit haben, mehr als 60 Nächte pro Jahr in der Schweiz zu übernachten, könnte dies einen deutlichen Steuervorteil für Sie bedeuten.

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