Arbeiten Sie in der Schweiz und leben in Deutschland, spielt die Nettolohnberechnung für Ihre steuerliche Berechnung in Deutschland eine wichtige Rolle. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Differenzermittlung Brutto-netto und sorgen dafür, dass Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nicht mehr Steuern als notwendig entrichten.
Was fließt in die Nettolohnberechnung ein?
Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz sind Sie in Deutschland steuerpflichtig, da sich Ihr Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der deutschen Finanzbehörde befindet. Sie möchten in Erfahrung bringen, welchen Betrag Sie in Deutschland versteuern müssen und auf welchen Anteil Ihres Einkommens Sie keine steuerlichen Abgaben entrichten müssen? Unsere Berater übernehmen Ihre Brutto-netto Berechnung und liefern Ihnen einen plausiblen Einblick, wie hoch Ihre Abgaben an das deutsche Finanzamt sind. Ausschlag gebend ist nicht Ihr Bruttoverdienst, sondern Ihr Nettolohn abzüglich aller bereits entrichteten Abgaben an die Schweizerische Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Weiter sind Sie als Arbeitnehmer in der Schweiz verpflichtet, gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens 4,5 Prozent vom Brutto Steuern in Ihrem Arbeitsland zu entrichten. Diesen Steuersatz vom Brutto rechnet Ihnen das deutsche Finanzamt an, wodurch Sie eine doppelte Besteuerung Ihres Einkommens als Grenzgänger vermeiden können. Ihr Schweizer Arbeitgeber behält den Steueranteil direkt bei der Lohnauszahlung ein, sodass Sie über den genauen Betrag erst durch Ihre Nettolohnberechnung informiert werden.
Besonderheiten in der steuerlichen Berechnung eines Grenzgängers
Nachdem die ersten Abzüge vom Brutto bereits durch Ihren Schweizer Arbeitgeber vorgenommen wurden, müssen Sie mit Wohnsitz in Deutschland noch einmal Steuern anmelden und dem Finanzamt an Ihrem Wohnort die Brutto-netto Differenz vorliegen.
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